MINSK, 10. Januar (BelTA) - Die Zentrale Wahlkommission (ZWK) hat keine Beschwerden über Gesetzesverstöße von Kandidaten und ihren Bevollmächtigten erhalten. Das erklärte der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, Igor Karpenko.
"Der Wahlkampf hat am 1. Januar begonnen und endet am 25. Januar. Das Gesetz sieht verschiedene Formen von Wahlkampfaktivitäten vor: Verteilung von Wahlkampfmaterial, Durchführung von Massenveranstaltungen (Versammlungen unter freiem Himmel, Kundgebungen und Wahlkampfstände), Treffen mit Wählern, Reden in den Medien. Die Exekutivkomitees erhalten von den Kandidaten und ihren Bevollmächtigten Mitteilungen über die Durchführung von Massenveranstaltungen, die Gebietsausschüsse nehmen Anträge für die Durchführung von Versammlungen in speziell zugewiesenen Räumlichkeiten entgegen. Detaillierte Informationen über die Versammlungsorte werden auf den Webseiten der Exekutivkomitees veröffentlicht", sagte Igor Karpenko.
Die Reden der Kandidaten im Ersten Nationalen Kanal des Belarussischen Rundfunks wurden bereits am 8. und 10. Januar gehalten und werden am 15. und 17. Januar von 8.00 bis 9.00 Uhr ausgestrahlt, sagte der Leiter der ZWK. "Die Reden im Fernsehkanal Belarus 1 wurden am 9. Januar ausgestrahlt und werden noch am 16. Januar von 18.00 bis 20.00 Uhr gesendet." Die Kandidaten nutzen für den Wahlkampf Telegram-Kanäle, einige Parteiführer die Webseiten ihrer Parteien.
"Die Zentrale Wahlkommission hat keine Beschwerden über Verstöße gegen die Gesetzgebung durch die Kandidaten und ihre Bevollmächtigten erhalten", fügte der Leiter der Zentrale Wahlkommission hinzu.
Die Präsidentschaftswahlen in Belarus sind für den 26. Januar angesetzt.
"Der Wahlkampf hat am 1. Januar begonnen und endet am 25. Januar. Das Gesetz sieht verschiedene Formen von Wahlkampfaktivitäten vor: Verteilung von Wahlkampfmaterial, Durchführung von Massenveranstaltungen (Versammlungen unter freiem Himmel, Kundgebungen und Wahlkampfstände), Treffen mit Wählern, Reden in den Medien. Die Exekutivkomitees erhalten von den Kandidaten und ihren Bevollmächtigten Mitteilungen über die Durchführung von Massenveranstaltungen, die Gebietsausschüsse nehmen Anträge für die Durchführung von Versammlungen in speziell zugewiesenen Räumlichkeiten entgegen. Detaillierte Informationen über die Versammlungsorte werden auf den Webseiten der Exekutivkomitees veröffentlicht", sagte Igor Karpenko.
Die Reden der Kandidaten im Ersten Nationalen Kanal des Belarussischen Rundfunks wurden bereits am 8. und 10. Januar gehalten und werden am 15. und 17. Januar von 8.00 bis 9.00 Uhr ausgestrahlt, sagte der Leiter der ZWK. "Die Reden im Fernsehkanal Belarus 1 wurden am 9. Januar ausgestrahlt und werden noch am 16. Januar von 18.00 bis 20.00 Uhr gesendet." Die Kandidaten nutzen für den Wahlkampf Telegram-Kanäle, einige Parteiführer die Webseiten ihrer Parteien.
"Die Zentrale Wahlkommission hat keine Beschwerden über Verstöße gegen die Gesetzgebung durch die Kandidaten und ihre Bevollmächtigten erhalten", fügte der Leiter der Zentrale Wahlkommission hinzu.
Die Präsidentschaftswahlen in Belarus sind für den 26. Januar angesetzt.