Projekte
Staatsorgane
flag Samstag, 23 November 2024
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Gesellschaft
03 September 2024, 15:46

Kirgisistan führt ab 5. September neue Aufenthaltsverordnung für Ausländer ein, darunter auch für Belarussen 

MINSK, 3. September (BelTA) – Ab dem 5. September gelten in Kirgisistan eine neue Aufenthaltsverordnung für Ausländer. Diese Informationen sind auf der Website des Ministeriums für digitale Entwicklung der Kirgisischen Republik veröffentlicht.

Am 5. September tritt die Verordnung des Ministerkabinetts Kirgisistans Nr. 437 vom 31. Juli 2024 „Über Fragen des Aufenthalts von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen auf dem Territorium der Kirgisischen Republik“ in Kraft.

Mit der Verordnung wird das Registrierungsverfahren für Staatsangehörige von Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Russland, Kasachstan, Moldawien und Tadschikistan geändert.

Es wird auf das aktualisierte Verfahren für den Aufenthalt dieser Bürger auf dem Territorium der Kirgisischen Republik für einen Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen zu privaten Zwecken hingewiesen. 

Staatsangehörige der EAWU-Mitgliedstaaten (Armenien, Belarus, Kasachstan, Russland) können sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der Einreise ohne Dokumente insgesamt bis zu 90 Tage im Land aufhalten. 

Staatsangehörige von Tadschikistan, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien können sich innerhalb eines Zeitraums von 120 Tagen ab dem Zeitpunkt der Einreise insgesamt bis zu 60 Tage im Land aufhalten.

Nach Ablauf von 60 bzw. 90 Tagen Aufenthalt auf dem Territorium der Kirgisischen Republik sind Bürger, die sich nicht registriert haben, verpflichtet, Kirgisistan zu verlassen, und können in 60 bzw. 90 Kalendertagen wieder einreisen.

Gleichzeitig sieht die oben genannte Verordnung die Registrierung und Ausstellung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für Bürger vor, die sich zu privaten Zwecken auf dem Territorium der Kirgisischen Republik aufhalten. Diese wird innerhalb von 15 Arbeitstagen für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr mit anschließender jährlicher Verlängerung, jedoch nicht länger als fünf Jahre, ausgestellt.  

Abonnieren Sie uns auf
X
Letzte Nachrichten aus Belarus