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30 Oktober 2025, 17:35

Litauen hat Belarus offiziell über die Einschränkung und Schließung von Grenzübergängen informiert

MINSK, 30. Oktober (BelTA) – Die Grenzschutzbehörden von Belarus haben eine offizielle Mitteilung vom Staatsgrenzschutzamt am Innenministerium Litauens erhalten, dass die Regierung der Republik Litauen am 29. Oktober 2025 einen Beschluss „Über die Beschränkung und Aussetzung der Grenzüberschreitung an der Staatsgrenze der Republik Litauen” gefasst hat. Darüber wurde vom Staatlichen Grenzkomitee informiert.

Dem Dokument zufolge werden bis zum 1. Dezember dieses Jahres um 01:00 Uhr belarussischer Zeit Beschränkungen für den Personen- und Transportverkehr über den Grenzübergang Medininkai (Kamenny Log) eingeführt.

Die Behörde präzisierte, dass diese Beschränkungen nicht gelten für Personen, die einen Diplomaten- oder Dienstpass besitzen oder diplomatische Post der Republik Litauen befördern; Personen, die mit einem vereinfachten Transitdokument reisen, das gemäß der Verordnung des Rates (EU) Nr. 693/2003 vom 14. April 2003 zur Einführung eines besonderen vereinfachten Transitdokuments (STD) ausgestellt wurde; Staatsangehörige der Republik Litauen und ihre Familienangehörigen, die in die Republik Litauen zurückkehren (gemäß Artikel 2 Absatz 26 des Gesetzes der Republik Litauen über die Rechtsstellung von Ausländern).

Die Beschränkungen gelten auch nicht für Ausländer, die über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Litauen verfügen und in diese zurückkehren; Ausländer, die mit einem humanitären Visum, das von Vertretungen der Republik Litauen ausgestellt wurde, in die Republik Litauen einreisen; Staatsangehörige der folgenden Staaten: Mitglieder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, des Fürstentums Andorra, des Fürstentums Monaco, der Republik San Marino, des Heiligen Stuhls (Staat Vatikanstadt), der Ukraine und deren Familienangehörige (gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes der Republik Litauen „Über die Rechtsstellung von Ausländern”) sowie der Mitgliedstaaten des Nordatlantikvertrags.

Darüber hinaus wies das Ministerium darauf hin, dass die Beschränkungen nicht für Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen oder konsularischen Einrichtungen der oben genannten Länder in der Republik Belarus gelten, die Staatsangehörige der Republik Belarus sind und sich in Dienstreise befinden.

Das Überschreiten der Grenze am Grenzübergang Medininkai (Kamenny Log) ist auch in anderen Ausnahmefällen gestattet, die vom Außenministerium der Republik Litauen beantragt werden.

Die Abfertigung von Personen und Transportmitteln am litauischen Grenzübergang Šalčininkai (Benyakoni) wurde vollständig ausgesetzt.
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