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24 Oktober 2022, 15:12

Matelski erläutert Vorgang für Einreichung von Vorschlägen zu Gesetzentwürfen über Allbelarussische Volksversammlung und Wahlgesetzbuch

MINSK, 24. Oktober (BelTA) - Der Direktor des Nationalen Zentrums für Rechtsinformation, Andrej Matelski, erläuterte gegenüber BELTA den Vorgang, wie Vorschläge zu den Gesetzesentwürfen "Über die Änderung des Wahlgesetzbuches der Republik Belarus" und "Über die Allbelarussische Volksversammlung" eingereicht werden können.

"Die Gesetzentwürfe "Über die Änderung des Wahlgesetzbuches der Republik Belarus" und "Über die Allbelarussische Volksversammlung" sind heute zur öffentlichen Debatte gestellt und stehen in einem gesonderten Thema auf der Website des Belarussischen Rechtsforums offen. Das Nationale Zentrum für Gesetzgebung und Rechtsstudien ist der Organisator der öffentlichen Debatte über den ersten Gesetzesentwurf, während das Repräsentantenhaus für den zweiten Gesetzesentwurf zuständig ist", so Andrej Matelski. "Die öffentliche Debatte erfolgt vom 24. Oktober bis einschließlich zum 2. November. Vorschläge zum Inhalt des Gesetzentwurfs können direkt beim Rechtsforum eingebracht werden. Sie werden von den Organisatoren der öffentlichen Debatte zusammengefasst und zur weiteren Verbesserung des Gesetzentwurfs genutzt. Anders gesagt muss das Repräsentantenhaus den Gesetzesentwurf über die Allbelarussische Volksversammlung aufgrund der eingegangenen Kommentare und Vorschläge fertig stellen, während das Nationale Rechtsinformationszentrum in Zusammenarbeit mit der Zentralen Wahlkommission die eingegangenen Vorschläge bei der Änderung des Wahlgesetzbuches berücksichtigen wird."

Die vorherigen stattgefundenen öffentlichen Debatten haben gezeigt, dass die Bürger sehr aktiv sind. "Wir hatten 9.000 Vorschläge zur Verfassung und etwa 3.000 zum Ordnungswidrigkeitengesetzbuch. Angesichts der Bedeutung dieser Gesetzesentwürfe glauben wir, dass während der öffentlichen Debatte wahrscheinlich mehrere Tausende Vorschläge eingereicht zu erhalten", sagte der Direktor des Nationalen Rechtsinformationszentrums.

Jeder kann einen Vorschlag für die beiden Gesetzentwürfe einreichen. "Es kann sich um eine juristische Person, einen Bürger oder einen berufstätigen Juristen handeln, d.h. das Forum steht jedem offen. Jeder kann seine Vorschläge einbringen. Und sie können fachlicher bzw. allgemeiner Natur sein oder sich auf den Inhalt einer Bestimmung des Gesetzentwurfs beziehen. Die Vorschläge können ganz unterschiedlich sein und müssen nicht unbedingt die Form einer eindeutigen Rechtsnormen haben. Mit allen diesen Stellungnahmen und Vorschlägen werden sich die Organisatoren bei der Ausarbeitung der endgültigen Fassung befassen.“

Die Beiträge mit Kommentaren und Vorschlägen zu den beiden Gesetzesentwürfen sind in einem gesonderten Bereich des Belarussischen Rechtsforums einzustellen.

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