MINSK, 21. Juli (BelTA) – Es wird vorgeschlagen, in der Verfassung die Bestimmung zu verankern, dass die selbe Person nur zweimal als Präsident gewählt werden kann, kündigte heute Pjotr Miklaschewitsch, der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Verfassungsgerichts der Republik Belarus an.
„Man schlug vor, die verfassungsmäßige Fristen des Präsidentenmandats zu präzisieren und damit festzulegen, dass die selbe Person für das Präsidentenamt nur zweimal gewählt werden kann“, sagte Pjotr Miklaschewitsch.
Die 9. Sitzung des Verfassungsausschusses des Verfassungsgerichts fand heute in Minsk statt.