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Gesellschaft
11 Januar 2022, 15:50

Miklaschewitsch: Verfassung ist Gesellschaftsvertrag mit realem Inhalt

MINSK, 11. Januar (BelTA) – Der Verfassungsentwurf berücksichtigt die dringenden Bedürfnisse der Gesellschaft, er ist ein Gesellschaftsvertrag, der mit realem Inhalt gefüllt ist. Das sagte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts und Leiter des Verfassungsausschusses Pjotr Miklaschewitsch bei einem Treffen mit Studenten der Belarussischen Staatlichen Technologischen Universität.

„Im Jahr 1994 wurde die erste Verfassung angenommen. Sie hat unter Beweis gestellt, wie wichtig die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und die darin enthaltenen Werte für einen stabilen Rechtsstaat sind. In den vergangenen Jahren hat die Republik Belarus ihre Souveränität und Unabhängigkeit gestärkt und eine unabhängige Außen- und Innenpolitik verfolgt. Heute sind die politischen, ideologischen, verfassungsrechtlichen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung des belarussischen Staates geschaffen. Gleichzeitig stellen die modernen Bedingungen neue Herausforderungen an das Grundgesetz in Puncto der Ideen und Ziele für den weiteren Aufbau des Staates und seine gesellschaftliche Entwicklung“, sagte Pjotr Miklaschewitsch.

Im März 2021 wurde auf Beschluss der Allbelarussischen Volksversammlung ein Verfassungsausschuss eingerichtet, der sich mit Vorschlägen zur Änderung der Verfassung beschäftigen sollte. Die neue Verfassung hatte die Realien der sozialen, politischen und rechtlichen Entwicklung des Landes zu berücksichtigen.

„Der Verfassungsausschuss ist von den folgenden Faktoren ausgegangen. Der erste Faktor war die verfassungsrechtliche Kontinuität. Die Republik Belarus geht den evolutionären Weg der verfassungsrechtlichen Ordnung. Die Verfassung stützt sich auf verfassungsrechtliche und rechtliche Traditionen, moralische und geistige Ideale und Werte, die im Prozess der Selbstbestimmung des Volkes entstanden sind. Das Bekenntnis zu universellen Verfassungswerten, Freiheit und Demokratie, Gerechtigkeit und Solidarität bestimmt die Entwicklung von Belarus als Rechts-, Demokratie- und Sozialstaat. Die Kontinuität der verfassungsrechtlichen Bestimmungen ist eine Garantie für die Nachhaltigkeit und Sicherheit des Staates, für die Bewahrung des erreichten Fortschritts auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet“, so Pjotr Miklaschewitsch. „Der zweite Faktor ist die Dynamik der modernen Verfassungsentwicklung. Eine wirksame Entwicklung des Rechtsstaates ist nur auf einer soliden verfassungsrechtlichen Grundlage möglich. In diesem Fall ist einerseits die Stabilität der Verfassung eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft und des Staates. Andererseits muss die Verfassung den sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Wir sehen, dass das gesellschaftliche Leben so dynamisch ist, dass es die Notwendigkeit bedingt, die Verfassungsänderungen mit der weiteren nachhaltigen und dynamischen Entwicklung des Landes zu koordinieren.“

Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes fügte hinzu, dass der moderne gesellschaftliche Fortschritt neue Anforderungen an die Effizienz und Nachhaltigkeit des staatlichen Energiesystems, an das Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Interessen und an die optimale Korrelation zwischen öffentlicher Sicherheit und individueller Freiheit stellt.

„Der dritte Faktor sind die Globalisierungs- und Integrationsprozesse in der heutigen Welt. Die grundlegenden geopolitischen Veränderungen lassen die folgenden Fragen wieder in den Vordergrund treten: Konsolidierung der staatlichen Souveränität, Bewahrung der nationalen Identität, Verfassungsidentität, die auf dem reichen kulturellen und historischen Erbe von Belarus beruht. Es wurde berücksichtigt, dass die Verfassung nicht nur eine Ansammlung von Rechtsnormen und -prinzipien von höchster Rechtskraft ist, sondern auch ein mit realem Inhalt gefüllter Gesellschaftsvertrag, der die Grundlage für eine öffentliche Übereinkunft und das Vertrauen zwischen einem Individuum, der Gesellschaft und dem Staat bildet“, sagte Pjotr Miklaschewitsch.

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