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Gesellschaft
14 Januar 2021, 20:29

Neue Gutachten, Universitätskliniken und Recht auf Risiko: Was will das neue Gesundheitsgesetz

MINSK, 14. Januar (BelTA) – Gesundheitsminister Dmitri Pinewitsch hat vor Journalisten über die Änderungen des Gesundheitsgesetzes erzählt, die im Mittelpunkt der heutigen Besprechung des belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko mit der Regierung und den Entscheidungsträgern aus der Medizin standen. Was das neue Gesetz will, hier kurz im Überblick.

„De facto handelt es sich um ein ganz neues Gesundheitsgesetz“, sagte Pinewitsch. Fast 50 Prozent aller Gesetzesartikel wurden geändert oder korrigiert. Das Gesetz wurde um 12 Artikel und zwei Kapitel erweitert – sie beziehen sich auf die Informationsversorgung im Gesundheitswesen und auf den öffentlichen sozialen Auftrag.

Mit dem neuen Gesetz soll den strukturellen Herausforderungen eine angemessene Antwort gegeben werden. Es werden Rahmenbedingungen für die Verbesserung des Gesundheitssystems geschaffen, die alle weiteren Prozesse und Vorgänge in den kommenden 7-9 Jahren bestimmen werden.

Was ist neu im Gesundheitsgesetz:

1. Medizinisches Management soll verbessert werden. Medizinische Hilfe wird auf ihre Qualität auf eine neue Art und Weise geprüft und begutachtet. Es wird der Begriff Pharmaökonomie eingeführt – eine entsprechende Evaluation ermöglicht die Wahl von medizinischen Technologien vom Standpunkt ihrer Wirtschaftlichkeit und Sicherheit.

2. Tageskliniken erhalten mehr Möglichkeiten bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln und medizinischen Geräten.

3. Kontrollierte Therapie wird möglich sein. Sie besteht darin, dass Patienten mit einzelnen Erkrankungen (Tuberkulose, HIV, Hepatitis C, multiple Sklerose) und unter ärztlicher Aufsicht regelmäßig mit Medikamenten versorgt werden. Die Behandlung kann in diesem Fall nicht unterbrochen werden – das ist besonders bei asozialen Personen (Alkoholiker usw.) aktuell, die den ärztlichen Verordnungen nicht folgen.

4. Postgraduales Studium wird verbessert. Die Ausbildung bzw. Spezialisierung zum Facharzt (Kardiochirurgie, Onkologie, Intensivmedizin, Anästhesiologie) erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Weiterbildung.

5. Das erneuerte Gesetz definiert den Begriff „Universitätsklinikum“, ein Krankenhaus also, das medizinische Fakultät einer Universität angegliedert ist. Neben der medizinischen Behandlung dient es der Forschung und Lehre im Bereich der Medizin. Die Arbeit wird einer engen Kooperation der Fachärzte mit den Dozenten und Professoren der medizinischen Bildungseinrichtung durchgeführt. In Grodno läuft ein Pilotprojekt.

6. Das Gesetz schafft neue Rahmenbedingungen für elektronisches Gesundheitswesen. Ab 2023 wird eine einheitliche integrierte E-Plattform funktionieren. Jeder Patient erhält eine Gesundheitskarte und ein virtuelles medizinisches Kabinett. Fachärzte können Daten von Patienten schneller und effektiver austauschen.

7. Für höhere Qualität und Sicherheit der medizinischen Hilfe sollen alle medizinischen Einrichtungen nach einem Akkreditierungsverfahren geprüft werden.

8. Professionelle Risiken der Mediziner werden mit dem neuen Gesetz auch rechtlich verankert („Recht auf Risiko“). Das betrifft vor allem hochtechnologische komplizierte Eingriffe. Jede Operation ist eine Einmischung in den Körper und es bestehen Risiken, die auf anatomische Besonderheiten der Kranken zurückzuführen sind. Treten Risiken auf, kommt es oft zu Missverständnissen zwischen Arzt und Patient. Die Ärzte sind in solchen Situationen immer diejenigen, die als schuldig angesehen werden. Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Risiken die medizinische Einrichtung trägt und alles dafür zu tun hat, diese Risiken zu minimieren.

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