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12 März 2024, 10:40

Nominierung der Kandidaten für die Abgeordneten der Allbelarussischen Volksversammlung beginnt heute

MINSK, 12. März (BelTA) - Heute beginnt die Nominierung der Kandidaten für die Abgeordneten der Allbelarussischen Volksversammlung (AVV).
 
Die Nominierung der Abgeordneten erfolgt durch die regionalen und städtischen Organisationsstrukturen in Minsk. Die Wahl erfolgt durch die obersten Organe der zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den Reihen der Mitglieder dieser Organisationen. Es muss gewährleistet sein, dass alle Gebiete und die Stadt Minsk vertreten sind.
 
Das Gesetz legt bestimmte Anforderungen an die Kandidaten für die Abgeordneten der AVV fest: Staatsbürgerschaft der Republik Belarus, Wahlrecht, ständiger Wohnsitz auf dem Territorium der Republik Belarus, keine Vorstrafen, keine Staatsbürgerschaft (Nationalität) eines anderen Staates und keine Dokumente ausländischer Staaten, die das Recht auf Privilegien und Vorteile in Verbindung mit politischen, religiösen Ansichten oder nationaler Zugehörigkeit gewähren. Es ist zu beachten, dass eine und dieselbe Person nicht als Kandidat für die Abgeordneten der AVV aus der Zivilgesellschaft und aus den lokalen Abgeordnetenräten auftreten darf. 
 
Die Nominierung der Kandidaten für die Abgeordneten zur AVV endet am 31. März. Die Wahl der Delegierten für die AVV aus den lokalen Abgeordnetenräten und der Zivilgesellschaft findet vom 1. bis 10. April statt.
 
Die Zentrale Wahlkommission (ZWK) erinnerte daran, dass die Höchstzahl der Delegierten für die AVV 1200 Personen beträgt. Die Delegierten der AVV sind: Präsident der Republik Belarus, Vertreter der Legislative, Exekutive und Judikative, Vertreter der lokalen Abgeordnetenräte, Vertreter der Zivilgesellschaft.
 
Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten aus den lokalen Abgeordnetenräten beträgt 290 Personen, aus der Zivilgesellschaft 400 Personen. Die Abgeordneten der AVV aus den lokalen Abgeordnetenräten sind Vertreter jeder Region, die von den lokalen Abgeordnetenräten  gewählt werden. Alle Abgeordneten des Abgeordnetenrates der Stadt Minsk sind zugleich Abgeordnete der AVV.
 
Die Abgeordneten der Zivilgesellschaft werden von den obersten Organen der zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den Reihen der Mitglieder dieser Organisationen gewählt. Die Bedingungen für die Teilnahme der zivilgesellschaftlichen Organisationen an der Wahl der Delegierten sind: Registrierung und Tätigkeit gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren, das Vorhandensein regionaler oder städtischer Organisationsstrukturen, der nationale Status einer öffentlichen Vereinigung, mindestens 100.000 erwachsene Mitglieder, der Zusammenschluss von mindestens der Hälfte der in der Republik Belarus registrierten Gewerkschaften und die Teilnahme von mindestens der Hälfte der in der Republik Belarus registrierten Gewerkschaften.
 
Die Sitzungen der obersten Organe der zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen zwischen dem 1. und 10. April 2024 stattfinden.
 
Die ZWK plant, die Ergebnisse der Wahl der AVV-Abgeordneten spätestens am 18. April 2024 festzustellen.
 
Der 25. April 2024 ist die Frist für die Einberufung der ersten Sitzung der AVV.
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