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16 Februar 2024, 16:33

Oberstes Gericht: Westliche „Partner“ setzen Gerichtsinstrumente gegen unser Unternehmen im Ausland ein 

MINSK, 16. Februar (BelTA) – In Belarus werden Fälle registriert, wenn westliche „Partner“ zu Instrumenten der Justiz greifen und belarussische Unternehmen im Ausland an ihrer Arbeit hindern. Sie schaffen für sie finanzielle Schwierigkeiten, sagte der erste stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichts Waleri Kalinkowitsch vor Journalisten.


„Unsere ehemalige Partner nehmen unserem Land gegenüber eine destruktive Position ein. Wir stellen in der Tat Fälle fest, wenn man Justiz als Druckinstrument benutzt, um unsere Wirtschaftssubjekte in eine sehr unangenehme finanzielle Lage zu bringen, sie von Auslandsmärkten zu verdrängen usw. Unsere Gerichte mussten darauf reagieren“, sagte Waleri Kalinkowitsch.

Nach seinen Angaben verhandeln heute Wirtschaftsgerichte eine große Zahl von Streitfällen zwischen belarussischen Unternehmen. Dabei geht es unter anderem um die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen. Der erste stellvertretende Vorsitzende betonte, dass die Nichterfüllung von Verpflichtungen in einigen Fällen die Anwendung von zivilrechtlichen finanziellen Sanktionen vorsieht. „Daher ist die Praxis der Wirtschaftsgerichte heute von einem sehr vernünftigen und ausgewogenen Ansatz bei der Beitreibung verschiedener Arten von Strafen, Bußgeldern und Geldstrafen geprägt, so dass es nicht zu einer Bereicherung einer Wirtschaftseinheit auf Kosten einer anderen kommt“, sagte er.


In Fällen, in denen die finanzielle Lage des Schuldners besorgniserregend ist, wird ein System von Stundungen und Ratenzahlungen für die Vollstreckung bereits erlassener Entscheidungen angewandt, so dass die aufgrund der Gerichtsentscheidung fälligen Geldzahlungen geleistet werden, ohne die Schuldigen in eine äußerst schwierige finanzielle Lage zu bringen, sagte Waleri Kalinkowitsch. Gleichzeitig müsse berücksichtigt werden, dass der Schuldige trotz Schulden in der Lage sein müsse, seine satzungsgemäße Tätigkeit fortzusetzen und seinen Mitarbeitern Löhne zu zahlen, d.h. keine sozialen Spannungen zu verursachen.

Der erste stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichts wies darauf hin, dass es in der Praxis der Wirtschaftsgerichte konkrete Beispiele für belarussische Unternehmen gibt, die Schutz nach dem neuen Rechtsrahmen suchen. Er erklärte, dass er sich dabei auf das Gesetz über die Anwendung besonderer restriktiver Maßnahmen beziehe.

Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang mit der Arbeit der Gerichte unter Sanktionen hängt mit der Tatsache zusammen, dass belarussische Unternehmen in einer Reihe von Fällen Klagen gegen ihre Partner einreichen müssen, die ihren Sitz nicht in Belarus haben. Während der Mechanismus der Rechtshilfe im Allgemeinen innerhalb der GUS, der SOZ-Staaten und anderer mit Belarus befreundeter staatlicher Einheiten funktioniert (es gibt eine gewisse Praxis), schafft die Praxis der uns nicht freundschaftlich gesinnten Staaten Schwierigkeiten und Hindernisse für den Wirtschaftsprozess in Belarus und für die Vollstreckung von Entscheidungen belarussischer Gerichte zugunsten belarussischer Wirtschaftssubjekte, die in diesen ausländischen Staaten vollstreckt werden sollten.


"Hier haben wir leider nicht immer das nötige Druckmittel gegenüber unseren ehemaligen Partnern, denn sie sind souveräne Staaten. Ihre nationalen Gerichte entscheiden, ob sie die Entscheidungen des belarussischen Gerichts zur Vollstreckung akzeptieren oder nicht. Dies geschieht meist bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen. Was wirtschaftliche Gerichtsverfahren betrifft, so gibt es genügend Fälle, in denen Entscheidungen belarussischer Gerichte von baltischen Staaten und in Europa nicht akzeptiert werden, insbesondere wenn es um Unternehmen geht, die von unseren ehemaligen Partnern auf verschiedene Sanktionslisten eingetragen wurden“, sagte Waleri Kalinkowitsch.


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