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Gesellschaft
16 April 2021, 15:40

Parlament nimmt Gesetzentwurf über Nichtzulassung von Rehabilitation des Nazismus an

MINSK, 16. April (BelTA) – Die Abgeordneten der Repräsentantenkammer haben in der 5. Parlamentssitzung den Gesetzentwurf über die Nichtzulassung von Rehabilitation des Nazismus in der zweiten Lesung angenommen.

Der Ministerrat hat diesen Gesetzentwurf in die Repräsentantenkammer eingebracht. Das Gesetz definiert die Begriffe „Naziverbrecher“, „Helfershelfer der Naziverbrecher“ und stellt fest, auf welche Weise in Belarus der Rehabilitation von Nazismus entgegenwirken soll. Das Innenministerium soll die entsprechenden Anstrengungen koordinieren.

Als Vorlage diente dem belarussischen Parlament das Modellgesetz der Parlamentarischen Versammlung der GUS „Über die Nichtzulassung der Rehabilitation von Nazismus, Heroisierung von Naziverbrechern und ihren Handlangern“. Der Gesetzentwurf würde ausdrücklich die Verherrlichung des Nazismus, seine Finanzierung und die Aktivitäten von Organisationen, einschließlich ausländischer Organisationen, die die Verherrlichung des Nazismus fördern, auch über das Internet, verbieten.

Darüber hinaus definiert das Anti-Nazi-Gesetz die wichtigsten Strategien zur Prävention solcher Rehabilitationsversuche. Es werden Kontrollen über entsprechende Aktivitäten und Gegenmaßnahme verschärft. Die Strafen reichen von offiziellen Verwarnungen und Mahnungen bis hin zum Verbot und Auflösung extremistischer Organisationen.

„Der Entwurf soll ein Regelwerk sein gegen die Rehabilitation von Nazismus und eine zuverlässige politische, rechtliche und moralische Barriere gegen die Verbreitung der NS-Ideen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für Menschenrechte, nationale Beziehungen und Massenmedien Lilia Ananitsch bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Für die zweite Lesung wurde der Gesetzentwurf etwas korrigiert und erweitert, etwa um das Prinzip der Bewahrung der historischen Erinnerung und Unzulässigkeit von Geschichtsverfälschung und Entstellung historischer Tatsachen. Mit Kontrollfunktion für die Nichtzulassung von Nazismus werden neben zuständigen Stellen auch noch das Kulturministerium und die Nationale Akademie der Wissenschaften ausgestattet.

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