MINSK, 10. Januar (BelTA) – In der zweiten Sitzung der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung von Belarus haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf „Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Indien über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten“ verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage wurde dem Parlament am 9. Dezember 2024 vom Ministerrat vorgelegt. Er sieht die Ratifizierung des am 28. Juni 2024 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Republik Indien über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten vor.
Mit dem Abkommen soll ein vertraglicher und rechtlicher Rahmen für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden von Belarus und Indien geschaffen werden. Seine Umsetzung wird die rasche Lösung problematischer Fragen im Zollbereich erleichtern und es ermöglichen, einen effektiven Schutz wirtschaftlicher Interessen der Republik Belarus zu verbessern. Das Abkommen legt die Grundprinzipien und Formen der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der beiden Länder, das Verfahren für gegenseitige Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Anwendung der Zollgesetzgebung, den Austausch der für die Parteien notwendigen Informationen sowie die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Untersuchung von Zollvergehen fest. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden es ermöglichen, rechtzeitig die Informationen zu erhalten, die für eine wirksame Verwaltung der Zölle, die korrekte Klassifizierung der im gegenseitigen Handel beförderten Waren, die Einhaltung der nichttarifären Regulierungsmaßnahmen und die Aufdeckung illegaler Machenschaften zur Umgehung von Steuern und Abgaben erforderlich sind.
Die mit der Umsetzung des Abkommens betrauten Zollbehörden sind das staatliche Zollkomitee (Belarus) und die Generaldirektion für indirekte Steuern und Zölle (Indien).
Nach Angaben des Außenministeriums, des Justizministeriums und des Nationalen Zentrums für Gesetzgebung und Rechtsinformation enthält das Abkommen keine Bestimmungen, die der Verfassung und den internationalen Verpflichtungen der Republik Belarus widersprechen, aber es legt andere Regeln fest als die in den Gesetzen „Über die Zollregelung in der Republik Belarus“ und „Über den Schutz personenbezogener Daten“. Sein Gegenstand sind die Fragen, die nur mit der Sphäre der legislativen Regelung verbunden sind, aber nicht von den Gesetzen der Republik Belarus geregelt werden, z.B. über den Schutz personenbezogener Daten.