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08 Februar 2024, 11:54

Prozess gegen Henker von Chatyn: Der Fall Katrjuk wird vor Gericht verhandelt 

MINSK, 8. Februar (BelTA) - Der Oberste Gerichtshof von Belarus hat mit der Prüfung des Strafverfahrens gegen den Henker von Chatyn Wladimir Katrjuk begonnen.

Katrjuk wird beschuldigt, eine Straftat nach Artikel 127 (Völkermord) des belarussischen Strafgesetzbuches begangen zu haben. Der Prozess wird offen geführt. Die erste Sitzung findet vor einem vollen Zuhörerraum statt.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits mitteilte, stellt der Fall Katrjuk eine der wichtigen Etappen im Zuge der Ermittlungen wegen des Genozids an der belarussischen Bevölkerung dar. Es handelt sich um eine von der belarussischen Gesetzgebung vorgesehene prozessuale Form. So wird das wahre Gesicht der Mörder, Folterer und Henker gezeigt, die auf dem Territorium Weißrusslands ihre Gräueltaten begangen haben. Katrjuk und viele andere Verbrecher, die die Zivilbevölkerung massakrierten, lebten und leben immer noch in den USA, Kanada, in den baltischen Staaten. Sie haben sich dort versteckt und die verdiente Strafe nicht erhalten.

Wie bekannt nahm Wladimir Katrjuk als Soldat des 118. ukrainischen Polizeibataillons an der Vernichtung des Dorfes Chatyn teil. Diese Henker-Bande hat auch im Jahr 1943 mehrere jüdische Familien im Wald von Naliboki ermordet. Katrjuk und seine Mittäter nahmen den Familien alle Wertgegenstände weg und bewarfen die unschuldigen Menschen mit Granaten.

Der Pressedienst des Obersten Gerichts erinnerte daran, dass das Staatsoberhaupt am 17. Juli 2023 das Gesetz „Über die Änderung der Strafprozessordnung der Republik Belarus“ unterzeichnet hat. Mit ihm soll die Unvermeidbarkeit der Verantwortung für Völkermord sichergestellt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Einleitung oder die Einstellung eines Strafverfahrens gegen verstorbene Personen, deren Verbrechen nicht verjährt sind, nicht abgelehnt werden darf.

Das Gesetz führt rechtliche Mechanismen ein, die es ermöglichen, ein Strafverfahren gegen einen verstorbenen Täter zu führen, wodurch nicht nur der Grundsatz der Unvermeidbarkeit der Verantwortung für die begangene Straftat gewährleistet, sondern auch die historische Gerechtigkeit gegenüber den NS-Verbrechern und ihren Komplizen wiederhergestellt werden kann. Die Änderungen sind am 1. August 2023 in Kraft getreten.

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