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20 Mai 2025, 16:45

Rat der Republik genehmigt den Vertrag zwischen Belarus und Pakistan über die Auslieferung von gesuchten Personen

MINSK, 20. Mai (BelTA) – Auf der Sitzung der zweiten Session des Rates der Republik der Nationalversammlung der achten Einberufung wurde der Gesetzentwurf „Über die Ratifizierung des Vertrages zwischen der Republik Belarus und der Islamischen Republik Pakistan über die Auslieferung“ angenommen. 

Der Vertrag wurde ausgearbeitet, um die Rechtsgrundlage für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Belarus und Pakistan zu schaffen, und zielt darauf ab, eine wirksame Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten bei der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten zu gewährleisten und die Beziehungen im Bereich der Auslieferung von Personen zu entwickeln, die im Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei wegen einer auslieferungsfähigen Straftat zur Strafverfolgung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils gesucht werden und sich im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei befinden. 

Gemäß Artikel 7 des Abkommens sind folgende zentrale Behörden für die Umsetzung des Abkommens zuständig: in Belarus die Generalstaatsanwaltschaft, in Pakistan das Innenministerium. 
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