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Gesellschaft
04 Mai 2022, 12:58

Rat der Republik genehmigt Entwurf über Änderung des Strafgesetzbuches

MINSK, 4. Mai (BelTA) – Die Oberkammer des belarussischen Parlaments (Rat der Republik der Nationalversammlung) hat in der 8. Sitzung Änderungen des Strafgesetzbuches angenommen. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Anwendung der Todesstrafe – der geltende Ansatz wurde korrigiert.

„Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Todesstrafe für die Vorbereitung eines Verbrechens oder im Falle eines versuchten Verbrechens nicht verhängt wird. Ausnahmen bilden Fälle, wenn das Verbrechen zum Menschentod führt: versuchter Mord an einem Vertreter eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation mit dem Ziel, einen internationalen Konflikt oder einen Krieg zu provozieren; versuchter Terroranschlag an einer Kernenergieanlage, bei dem radioaktive Stoffe, nukleares Material, chemische oder biologische Stoffe verwendet werden; versuchter Mord an einer öffentlichen Person oder einem hohen Staatsvertreter mit dem Ziel, gewisse Verwaltungsentscheidungen zu erzwingen, Bevölkerung einzuschüchtern oder die öffentliche Ordnung zu destabilisieren“, sagte der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Rates der Republik für Gesetzgebung und Staatsbau, Sergej Siwez, vor Journalisten.

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