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24 Juni 2020, 17:46

Regierung bekräftigt neue Fassung von belarussischen Visaregeln

MINSK, 24. Juni (BelTA) – Belarussische Visaregeln, die vom Beschluss des Ministerrates vom 15. Juli 2010 Nr. 1065 bekräftigt sind, werden in der neuen Fassung dargelegt. Die entsprechende Entscheidung wurde vom Regierungsbeschluss vom 24. Juni 2020 Nr. 364 verankert. Die Pressemitteilungen darüber sind auf dem Nationalen Rechtsportal im Internet zu finden.

Die Visaregeln legen die Arten der belarussischen Visen und ihr Ausstellungsverfahren für ausländische Bürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft fest.

Ausländische Einrichtungen, Hauptkonsularamt des Außenministeriums, Grenzschutzbehörden können die Einreisevisen ausstellen.

Ausreise- sowie Ausreise- und Einreisevisen werden von Abteilungen für Staatsbürgerschaft und Migration territorialer Innenbehörden am Ort des vorübergehenden Aufenthalts der Ausländer in Belarus ausgestellt.

Der laut Visaregeln angenommene Beschluss über Gewährung oder Visumsverweigerung ist endgültig. Die vorangehende Visaverweigerung nach Belarus zieht keine automatische wiederholte Visaverweigerung nach sich.

Ungültig sind abgelaufene Visen sowie diejenigen mit unbeglaubigten Korrekturen und gesetzwidrig ausgestellte Visen.

Das Dokument sieht den Vorrang der Regeln des internationalen Vertrages vor. Der Beschluss tritt ab 1. Juli 2020 in Kraft.

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