Projekte
Staatsorgane
flag Dienstag, 1 Juli 2025
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Gesellschaft
13 Januar 2021, 09:58

Rentenversicherungsabkommen der EAWU ist in Kraft getreten

MOSKAU, 13. Januar (BelTA) – Das Rentenversicherungsabkommen der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist in Kraft getreten. Das gab der Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.

Das Hauptziel des Dokuments ist die Bildung, Erhaltung und Umsetzung von Rentenansprüchen von Arbeitnehmern unter den gleichen Bedingungen wie die Bürger des Staates der Beschäftigung. „Das Abkommen definiert das Verfahren und den Mechanismus des Exports von Renten aus einem Land der Union in ein anderes, sieht die Summierung der Dienstzeit in den EAWU-Staaten vor, um den Anspruch auf eine Rente zu bestimmen. Darüber hinaus wurde die Frage der ärztlichen Untersuchung des Arbeitnehmers, einschließlich der ärztlichen Fernuntersuchung für Invaliditätsrenten, sowie Übergangsbestimmungen geregelt, die das Verfahren für die Bestellung und Auszahlung von Renten für Arbeitszeiten vor und nach dem Inkrafttreten des Abkommens festlegen“, stellte die EAWK fest.

Um das Abkommen in die Praxis umzusetzen, wurde ein Verfahren entwickelt, das den Mechanismus der grenzüberschreitenden Interaktion zwischen autorisierten, zuständigen Behörden der EAWU-Länder und der Eurasischen Wirtschaftskommission definiert. „Gleichzeitig werden die Seiten vor dem Übergang zur digitalen Interaktion durch das integrierte Informationssystem der EAWU den Dokumentenumschlag in Papierform nutzen“, präzisierte der Pressedienst.

Das Abkommen wurde von den Staatsoberhäuptern der EAWU in der Sitzung des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrates am 20. Dezember 2019 in St. Petersburg unterzeichnet und von allen EAWU-Ländern bis zum 1. Januar 2021 ratifiziert.

Abonnieren Sie uns auf
X
Letzte Nachrichten aus Belarus