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08 September 2021, 11:04

Schwed: Keine Rechtshilfeleistung in Strafsache wegen Genozid ist unbegründet

MINSK, 8. September (BelTA) – Dass Lettland und Litauen die Rechtshilfeleistung in Ermittlung der Strafsache wegen Genozid abgelehnt haben, ist unbegründet, kündigte heute vor Journalisten Andrej Schwed, Generalstaatsanwalt Belarus, an.

„Die lettischen und litauischen Behörden haben unser Rechtshilfeersuchen unbegründet abgelehnt. Sie bezweifeln nicht das Wesen der bestimmten und von uns ersuchten Verfahrenshandlungen, um die wir sie im Rahmen des unterzeichneten Vertrags über Rechtshilfeleistung bitten, sondern sie weisen direkt hin, dass diese Handlungen von ihnen nicht vorgenommen werden, da ihre Nationalinteressen gefährdet werden sollen“, sagte Andrej Schwed.

„Diese Staaten machen kein Geheimnis daraus, dass sie nicht nur die lebenden nazistischen Verbrecher verstecken, sondern auch keine Ermittlungshandlungen vornehmen würden, die die von SS-Abteilungen aus Letten und Litauern begangenen Verbrechen aufklären helfen könnten“, machte Andrej Schwed aufmerksam.

„Damit betont man, dass diese Länder kraft der von ihnen betriebenen Politik keine Handlungen zur Überführung der Nazi-Verbrecher vornehmen werden“, sagte Andrej Schwed.

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