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26 Oktober 2022, 16:22

Schwed: Korruption kann eine Bedrohung für die nationale Sicherheit sein

MINSK, 26. Oktober (BelTA) – Unter dem gegenwärtigen politischen und Sanktionsdruck kann die Korruption eine Bedrohung für die nationale Sicherheit sein. Das sagte Generalstaatsanwalt Andrej Schwed auf der 7. Sitzung des Zwischenstaatlichen Rates zur Korruptionsbekämpfung, an der er per Videokonferenz teilnahm.

In seiner Rede wies Andrej Schwed darauf hin, dass die Korruption nicht nur direkte materielle Schäden verursacht und die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Staates verringert, sondern auch den Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit untergräbt und zu Spannungen in der Gesellschaft führt. „Und mit dem politischen Druck von außen und den Sanktionen kann die Korruption zu einer Bedrohung für die nationale Sicherheit werden“, betonte er.

Andrej Schwed wies auf die unveränderliche Haltung des belarussischen Staatschefs hin, korrupte Beamte unabhängig von ihrem Status, ihrer offiziellen Position oder ihren früheren Verdiensten strafrechtlich zu verfolgen.

Der Leiter der Aufsichtsbehörde sprach über die erneuerte Gesetzgebung mit Blick auf das Antikorruptionsgesetz und Korruptionsbekämpfung. Er wies insbesondere darauf hin, dass es in diesem Jahr Fälle gab, wo gegen einzelne Unternehmen Verwaltungsstrafen verhängt wurden, weil ihre Mitarbeiter der Bestechung überführt wurden.

Darüber hinaus wurde auf der Sitzung die Umsetzung der Beschlüsse des zwischenstaatlichen Programms für gemeinsame Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung für den Zeitraum 2019-2023 überprüft und der Arbeitsplan des Rates für 2023 genehmigt.

Am Ende des Treffens wurde eine Reihe von Beschlüssen im Bereich der Korruptionsbekämpfung unterzeichnet.

Die nächste Sitzung des Rates ist für 2023 in Moskau geplant. Bis dahin ist der kirgisische Generalstaatsanwalt Kurmankul Zulushev zum Vorsitzenden des Rates ernannt worden.

Eine Vereinbarung über die Bildung des Zwischenstaatlichen Rates zur Korruptionsbekämpfung wurde am 25. Oktober 2013 in Minsk von den Staatsoberhäuptern der sechs Länder Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland und Tadschikistan unterzeichnet. Der Rat ist ein Organ der sektoralen Zusammenarbeit in der GUS und hat die Aufgabe, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu ergreifen und zu koordinieren sowie die Umsetzung der Verpflichtungen der Vertragsparteien im Bereich der Korruptionsbekämpfung zu überprüfen und eine konstruktive Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und deren Strukturen zu gewährleisten.

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