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31 Oktober 2022, 16:13

Siwez über Unterschied zwischen Allbelarussischer Volksversammlung und Nationalversammlung

MINSK, 31. Oktober (BelTA) – Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Rates der Republik für Gesetzgebung und Staatsbau Sergej Siwez hat sich im Anschluss an die öffentliche Debatte über die Gesetzentwürfe „Über die Allbelarussische Volksversammlung“ und „Über die Änderung des Wahlgesetzes der Republik Belarus“ den Frage der Journalisten gestellt und den Unterschied zwischen der Allbelarussischen Volksversammlung und der Nationalversammlung erklärt.

„Belarus besitzt reiche Erfahrungen in Puncto öffentliche Erörterung wichtiger Gesetze“, betonte Siwez. „Dennoch bekommen wir immer wieder Anfragen aus der Öffentlichkeit, bestimmte Stellen oder einzelne Begriffe zu erklären.“

Auch im Rahmen der Dialogrunden wird immer wieder gefragt, worin der Unterschied zwischen der Allbelarussischen Volksversammlung und der Nationalversammlung der Republik Belarus besteht.

„Das Hauptunterscheidungsmerkmal der Nationalversammlung (NV) ist ihre Zugehörigkeit zur Legislative. In den Zuständigkeitsbereich der Nationalversammlung fällt die Ausarbeitung und Verabschiedung von Gesetzen, die heute das wichtigste normative Regelwerk für die sozialen Beziehungen darstellen.

Die Allbelarussische Volksversammlung (AVV) verfügt dagegen über ein Initiativrecht, d.h. sie kann die Verabschiedung bestimmter Gesetze in der Repräsentantenkammer beantragen. Das bedeutet, der Unterschied zwischen AVV und NV liegt in ihrem rechtlichen Status“, sagte der Abgeordnete. „Darüber hinaus wird die Allbelarussische Volksversammlung Befugnisse in der strategischen Ausrichtung der sozialpolitischen und sozialökonomischen Entwicklung unseres Landes ausüben.“

Auch die Nominierung von Delegierten für die Allbelarussische Volksversammlung stellt ein hohes Interesse der Öffentlichkeit dar.

Die Gesetzentwürfe „Über die Allbelarussische Volksversammlung“ und „Über die Änderung des Wahlgesetzes der Republik Belarus“ wurden zur öffentlichen Diskussion gestellt und in einem speziellen Thread auf der Webseite des Rechtsforums veröffentlicht. Kommentare und Vorschläge können bis zum 2. November in diesem speziellen Thread abgegeben werden.

Das Wahlgesetzbuch wird um einen separaten Abschnitt ergänzt, in dem das Verfahren für die Nominierung der Delegierten für die Allbelarussische Volksversammlung aus den lokalen Abgeordnetenräten und der Zivilgesellschaft festgelegt wird.

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