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Gesellschaft
14 April 2022, 13:48

Staatsangehörige aus Litauen und Lettland dürfen ab 15. April visumfrei nach Belarus einreisen

MINSK, 14. April (BelTA) – Die Staatsangehörigen aus Litauen und Lettland dürfen ab dem 15. April visumfrei nach Belarus einreisen, berichtet BELTA unter Berufung auf das Staatliche Grenzschutzkomitee.

"Vor dem Hintergrund der langjährigen Coronavirus-Beschränkungen haben Staatsbürger aus benachbarten EU-Ländern derzeit keine Möglichkeit, ihre Verwandten in Belarus zu besuchen, da sie kein Visum haben erhalten können. In Anbetracht dieser Umstände sowie im Zusammenhang mit den bevorstehenden orthodoxen und katholischen Feiertagen wird durch die Führung des Landes Staatsbürgern Lettlands (auch mit dem Status von Nicht-Staatsangehörigen Lettlands) und Litauens eine visumfreie Ein- und Ausreise sowie ein visumfreier Aufenthalt in Belarus gewährt", heißt es in der Mitteilung des Grenzschutzkomitees.

Das Staatliche Grenzschutzkomitee fügte hinzu, dass es für diese Bürger möglich sein wird, die Grenze ohne Visum durch die Grenzübergangsstellen an den belarussisch-lettischen und belarussisch-litauischen Grenzabschnitten zu überschreiten. Diese Bestellung gilt vom 15. April bis zum 15. Mai, 00.00 Uhr. Während dieses Zeitraums können Staatsangehörige Lettlands (auch mit dem Status von Nicht-Staatsangehörigen Lettlands) und Litauens ihr Recht ausüben, unbegrenzt oft visumfrei nach Belarus einzureisen und sich im gesamten Gebiet von Belarus aufzuhalten.

"Außerdem darf diese Kategorie von Einreisenden die Grenzzone ohne Passierschein besuchen. Dazu ist es notwendig, bei der Einreise in die Republik Belarus am Kontrollpunkt einen Grenzschutzbeamten mündlich über die Absicht zu informieren, das Grenzgebiet zu besuchen, die Siedlungen und den Zweck des Besuchs anzugeben", so das staatliche Grenzkomitee.

Das Ministerium erinnert daran, dass alle Ausländer, die nach Belarus einreisen, ein gültiges Reisedokument, eine Krankenversicherung, eine grüne Karte (bei Reisen mit dem Auto) und einen negativen PCR-Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen müssen.

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