
MINSK, 25. August (BelTA) – Das Strafverfahren gegen Jermoltschik A.M., geboren 1915, verstorben 1984, der wegen eines Verbrechens gemäß Artikel 127 (Völkermord) des Strafgesetzbuches angeklagt ist, wurde zur Feststellung der Zuständigkeit an den Obersten Gerichtshof der Republik Belarus weitergeleitet. Dies teilte die Pressestelle des Obersten Gerichtshofs mit.
Wie bereits berichtet, trat Jermoltschik im Herbst 1941 mit dem Ziel der systematischen Vernichtung des belarussischen Volkes freiwillig in eine militarisierte Einheit der Hilfspolizei ein, die in der Stadt Chojniki stationiert war. Ab Juni 1942 leitete er diese Einheit.
Während der Voruntersuchung wurden 25 Fälle krimineller Aktivitäten von Jermoltschik als Mitglied der genannten bewaffneten organisierten Gruppe festgestellt. Ihm werden Morde vorgeworfen, darunter auch solche, die mit besonderer Grausamkeit begangen wurden.