MINSK, 14. Januar (BelTA) – Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen (Übereinkommen von Singapur) und entsprechende gesetzliche Änderungen werden in Belarus am 15. Januar in Kraft treten. Das gab der Pressedienst des Justizministeriums der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.
Das Ziel dieses Dokumentes ist es, die Verpflichtung zur Anerkennung von Mediationsvereinbarungen in den Teilnehmerstaaten zu verankern. Auf internationaler Ebene bedeutet ihr Abschluss und ihre Anwendung einen verstärkten Wettbewerb zwischen den wichtigsten Streitbeilegungsverfahren. Die Vorteile für Wirtschaftssubjekte liegen in der Möglichkeit, die internationale Mediationsvereinbarung in den Teilnehmerstaaten in dem durch das Übereinkommen festgelegten Verfahren durchzusetzen.
Auf nationaler Ebene wurde die Gesetzgebung entsprechend angepasst. Das Gesetz über die Mediation führt die Definition der „internationalen Mediationsvereinbarung“ und das Verfahren für ihren Abschluss ein. Die Handelsprozessordnung der Republik Belarus wird durch gesetzliche Bestimmungen über die Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Mediationsvereinbarungen, über die Verweigerung der Rechtshilfe in dieser Kategorie von Fällen, über die Sicherung des Gegenstandes der internationalen Mediationsvereinbarungen ergänzt.
Zuvor wurden die Regeln für die Zahlung der staatlichen Gebühr für die gerichtliche Prüfung von internationalen Mediationsvereinbarungen, einstweiligen Maßnahmen, Steuerfragen durch das Gesetz Nr. 72-S „Über die Änderungen des Steuergesetzbuches der Republik Belarus“ vom 29. Dezember 2020 geregelt. Diese Normen werden ebenfalls am 15. Januar 2021 in Kraft treten.