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04 Oktober 2024, 18:53

Urteil im Fall des Terroranschlags auf den Militärflugplatz Matschulischtschi gefällt

MINSK, 4. Oktober (BelTA) - Im Prozess um den Terroranschlag auf den Militärflugplatz Matschulischtschi ist in Minsk ein Schuldspruch gefällt worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Vor dem Minsker Stadtgericht wurde das Strafverfahren gegen 12 Personen verhandelt, darunter die an dem Terrorakt auf dem Militärflugplatz Matschulischtschi Beteiligten. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, extremistische und terroristische Straftaten begangen zu haben. Die Anklage wurde von der Generalstaatsanwaltschaft unterstützt.

Auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft und unter Berücksichtigung der von ihr vorgelegten Beweise wurden N.V. Schwetz, A.A. Asarow, W.K. Jakutik und M.M. Demin für schuldig befunden, einen terroristischen Akt begangen und vorsätzlich ein Luftfahrzeug unbrauchbar gemacht zu haben. Asarow A.A., Demin M.M., Jakutik W.K., Sokolow D.W., Totschizkaja E.L., Loparew S.A. und Lopatin M.A. wurden des Hochverrats, Schwez N.W., Jazuta A.N. und Sytschjow O.I. der Agententätigkeit für schuldig befunden. Schwez wurde zudem der Ausbildung und sonstigen Vorbereitung zur Teilnahme an terroristischen Aktivitäten sowie des illegalen Handels mit Sprengstoffen und Sprengkörpern für schuldig befunden.

Darüber hinaus befand das Gericht die Angeklagten Jakutik V.K., Sokolow D.V., Stepurko A.A., Pilko A.A., Lopatin M.A., Totschizkaja E.L., Loparew S.A. und Sytschjow O.I. der Finanzierung terroristischer und extremistischer Aktivitäten, der Beteiligung an einer extremistischen Formation und der aktiven Teilnahme an Handlungen, die die öffentliche Ordnung schwerwiegend verletzen, in verschiedenen Kombinationen für schuldig.

Für diese Straftaten wurde der Täter, der ukrainische Staatsbürger Schwez, zu 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die anderen Mittäter erhielten Freiheitsstrafen zwischen 15 und 25 Jahren.

Die übrigen Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 3 Monaten und 15 Jahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
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