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28 September 2021, 18:31

Verfassungsausschuss will 53 Artikel der Verfassung ändern und 14 neue Artikel hinzufügen

MINSK, 28. September (BelTA) – Der Verfassungsausschuss schlägt vor, 53 Verfassungsartikel zu ändern, 14 neue hinzuzufügen und 3 Artikel zu streichen. Das erklärte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Pjotr Miklaschewitsch auf der erweiterten Sitzung des Verfassungsausschusses, an der auch der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko teilnahm.

Der Leiter des Ausschusses informierte die Presse über die Änderungen der Verfassung. Unter anderen wird vorgeschlagen, die präsidiale Republik als Regierungsform in Belarus beizubehalten, die Aufgaben und Befugnisse des Präsidenten, des Parlaments und der Regierung zu präzisieren. Die Allbelarussische Volksversammlung bekommt den Verfassungsstatus als oberstes Vertretungsorgan der Volksmacht.

Pjotr Miklaschewitsch sagte, der Ausschuss habe 11 Sitzungen abgehalten. Er prüfte die Vorschläge der Staatsbürger und der Ausschussmitglieder und entwickelte Veränderungsvorschläge für die Verfassung.

„Später wurden die Vorschläge zur Änderung der Verfassungsbestimmungen unter Berücksichtigung der Bemerkungen von Mitgliedern des Verfassungsausschusses nachgearbeitet. Der Verfassungsausschuss schlägt daher vor, 53 Artikel der Verfassung zu ändern, 14 neue Artikel hinzuzufügen und 3 Artikel zu streichen“, sagte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses.

„Wir glauben, dass die vom Verfassungsausschuss erarbeiteten Vorschläge zur Änderung der Verfassung als Grundlage für die weitere Verbesserung der Gesellschaft und des Staates dienen und als verfassungsrechtliche Grundlagen für die Entwicklung von Belarus als demokratischer sozialer Rechtsstaat stärken können“, fügte Pjotr Miklaschewitsch hinzu.

Ihm zufolge wurden noch keine einheitlichen Konzepte für die drei Hauptblöcke ausgearbeitet.

Der erste betrifft die Zusammensetzung und die Bildung der Allbelarussischen Volksversammlung. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist der Meinung, dass die Versammlung aus dem Präsidenten, den Mitgliedern der Repräsentantenkammer, des Rates der Republik, der Kommunalräte bestehen soll. Auch der abgewählte Staatschef darf der Allbelarussischen Volksversammlung lebenslang angehören. Insgesamt soll die Allbelarussische Volksversammlung 585 Mitglieder zählen.

Für die Wahl der anderen AVV-Delegierten wurde kein einheitliches Konzept ausgearbeitet.

Auch in der Frage der Todesstrafe war es nicht möglich, eine einheitliche Entscheidung zu treffen. Der Ausschuss räumte ein, dass es noch nicht ratsam ist, den Artikel 24 zu ändern, weil man das im Rahmen eines Referendums tun kann. „Gleichzeitig haben einige Ausschussmitglieder vorgeschlagen, die Todesstrafe abzuschaffen oder ihre Anwendung zu korrigieren“, so Pjotr Miklaschewitsch.

Zu den ungelösten Fragen gehört auch die Änderung des Artikels Nr. 69 über das Recht der Gewerkschaften, eigene Kandidaten für die Parlamentswahlen aufzustellen. Der Verfassungsausschuss hielt es für ratsam, diese Verfassungsbestimmung beizubehalten. Einige Mitglieder schlugen jedoch vor, dieses Recht zu streichen.

„Diese Fragen müssen noch einmal umfassend diskutiert werden“, resümierte Pjotr Miklaschewitsch.

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