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04 Januar 2022, 15:28

Verfassungsentwurf definiert Belarus als friedliebender Staat

BREST, 4. Januar (BelTA) – Im neuen Verfassungsentwurf wird die Republik Belarus als ein Staat definiert, der eine friedliche Außenpolitik verfolgt. Das sagte ein Vertreter des Verfassungsausschusses und Vorsitzender des Kreisrates Prushany Nikolai Kudrawez der Telegraphenagentur BelTA.

„Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind viele Jahre vergangen. Es schien, als würde so etwas nie wieder passieren, aber es entstehen immer wieder neue Brennpunkte auf der Weltkarte. Belarus ist ein friedliches Land, das steht in der Verfassung geschrieben. Für den neuen Verfassungsentwurf haben wir eine Ergänzung vorgeschlagen, dass die Republik Belarus jede militärische Aggression gegen andere Staaten ablehnt. Das ist eine Botschaft, in der es heißt, wir haben unsere Vergangenheit nicht vergessen, wir ehren die Erinnerung an den Krieg und lassen kein neues Blutvergießen auf unserem Boden zu. Hiermit verleihen wir unserem Land einen Status, der eindeutig ist: Belarus ist ein Staat, der eine friedliebende Außenpolitik unterstützt“, sagte Kudrawez.

Der Ratsvorsitzende wies auch auf die vorgeschlagenen Änderungen im Artikel 15 der Verfassung hin. Darin heißt es, dass der Staat für die Erhaltung des historischen, kulturellen und geistigen Erbes verantwortlich ist. In der neuen Fassung kann der Artikel präzisiert und um den Satz ergänzt werden, dass „der Staat für die Bewahrung der historischen Wahrheit und der Erinnerung an die Heldentaten des belarussischen Volkes während des Großen Vaterländischen Krieges sorgt“.

„Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen ihre Geschichte kennen und respektieren. Wir vergessen die Heldentaten der Menschen während des Großen Vaterländischen Krieges nie. Im 21. Jahrhundert ist es wichtig, diese Erinnerung wachzuhalten und weiterzutragen. Einige Staaten leugnen heute die Heldentat des sowjetischen Volkes im Zweiten Weltkrieg. Und ich bin sicher, dass wir dieser Haltung etwas entgegenbringen können, indem wir entsprechende Änderungen am Verfassungsentwurf vornehmen.“

Zum Artikel 54 der Verfassung sagte Nikolai Kudrawez: „Darin heißt es, dass man das historische, kulturelle und geistige Erbe sowie andere nationale Werte bewahren muss. In der neuen Fassung heißt es zusätzlich, dass Patriotismus und die Bewahrung der historischen Erinnerung an die heldenhafte Vergangenheit des belarussischen Volkes die Pflicht eines jeden Bürgers der Republik Belarus ist. Die Wahrheit sollte von Generation zu Generation weitergegeben werden. Wenn wir unsere Geschichte vergessen, werden wir nicht in der Lage sein, in die Zukunft zu schauen und Fehler zu vermeiden“, fügte der Gesprächspartner hinzu.

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