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12 März 2026, 15:47

Verfassungsgericht verabschiedet Botschaft an den Präsidenten und die Nationalversammlung

MINSK, 12. März (BelTA) - Das Verfassungsgericht hat eine Botschaft an den Präsidenten und die Nationalversammlung verabschiedet. Sie lautet „Über das Verfassungsrecht in der Republik Belarus.“

Bei der Verkündung der Botschaft betonte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Sergej Siwez, dass die Verfassung als Gesellschaftsvertrag das vorrangige Ziel habe, den belarussischen Staat zu festigen, in dem das unveräußerliche Selbstbestimmungsrecht des belarussischen Volkes verwirklicht wird und die freie Entwicklung eines jeden sowie das Wohlergehen der gesamten Gesellschaft gewährleistet werden.
„In dieser Eigenschaft ist die Verfassung das verbindende Glied zwischen den Generationen von Belarussen, die durch nationale und kulturelle Traditionen sowie universelle menschliche Werte, die Liebe zur Heimat und den Respekt für die souveränen Rechte anderer Völker und Staaten vereint werden“, so Sergej Siwez. „Die Verfassung verankert die grundlegenden Pflichten der Republik Belarus als demokratischer, sozialer Rechtsstaat, seine Unabhängigkeit und territoriale Integrität, die Verfassungsordnung zu verteidigen, Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zu gewährleisten.“

„Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts fügte hinzu, dass die Bürger der Republik Belarus und alle staatlichen Institutionen berufen seien, den gewählten Entwicklungsweg, die Souveränität des Staates und andere Verfassungswerte zu verteidigen.

„Die moderne geopolitische Situation ist gekennzeichnet durch eine Entwertung des Völkerrechts, den Verfall der internationalen Ordnung, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte, durch eine beispiellose Einmischung einzelner Staaten in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, auch unter Anwendung militärischer Gewalt, und die willkürliche einseitige Verhängung unrechtmäßiger und restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) mit dem Ziel, eine Änderung der Innen- und Außenpolitik zu erzwingen“, führte Sergej Siwez aus.

Unter solchen Bedingungen sei die allseitige Gewährleistung der Unantastbarkeit der Verfassungsordnung die wichtigste Aufgabe des Staates, der Gesellschaft und eines jeden Bürgers. Die drückt sich im Schutz der staatlichen Souveränität, Stärkung der nationalen Sicherheit, Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes der Volksherrschaft, Verwirklichung der vom Staat garantierten Verfassungsrechte und -freiheiten durch die Bürger sowie in der strikten Erfüllung der Verfassungspflichten aus.
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