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Gesellschaft
30 August 2022, 16:15

Wie sieht die Staatsmacht Zivilgesellschaft in Belarus? Einzelheiten aufsehenerregenden Gesetzentwurfs

MINSK, 30. August (BelTA) - Bei einer Besprechung mit dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko berichtete Igor Sergejenko, Geschäftsführer der Präsidialverwaltung, über die Entwicklung des Gesetzentwurfs zur Zivilgesellschaft.

"Die Macht muss sehen, wie aktiv die Menschen sind, und die entsprechende Arbeit mit ihnen aufbauen, um die Stütze in Form einer sozial verantwortlichen Zivilgesellschaft zu haben. Nämlich deswegen brauchen wir das angemessene Gesetz zur Verankerung von bereits in der Praxis etablierten Interaktionsformen", so Igor Sergejenko.

Ihm zufolge wurden im vorgelegten Gesetzesentwurf so weit wie möglich die positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen in Anspruch genommen. "Unser Ausgangspunkt war das Leben", sagte der Geschäftsführer der Präsidialverwaltung.

Die Verfasser haben auch versucht, zivilgesellschaftliche Institutionen zu identifizieren, die an der Bildung und Arbeit der Allbelarussischen Volksversammlung teilnehmen können.

Der Gesetzesentwurf definiert die Begriffe der Zivilgesellschaft und deren Subjekte. Unter "Zivilgesellschaft" soll verstanden werden: die Gesamtheit der in der Republik Belarus ansässigen Einwohner, die Mitglieder von verschiedenen nichtstaatlichen Organisationen sind, und ein System der unabhängigen öffentlichen Institutionen und Verhältnisse bilden. Als Subjekte der Zivilgesellschaft (oder Institutionen, wie einige Politikwissenschaftler vorschlagen) würden bezeichnet: alle Vereinigungen, die aufgrund der Mitgliedschaft unabhängig von quantitativen, territorialen oder anderen Qualifikationen agieren, und deren satzungsgemäße Aktivitäten auf die Erfüllung der staatlichen und gesellschaftlichen Aufgaben ausgerichtet sind", so Igor Sergejenko.

Gleichzeitig hat der Präsident vorgeschlagen, die Definitionen noch einmal zu prüfen, um die "Menschen nicht abzuschrecken" oder "ausschließlich einige Menschen einzubeziehen".

Im vorgelegten Entwurf werden auch die Formen für Zusammenarbeit zwischen der Macht und den Akteuren der Zivilgesellschaft aufgelistet: öffentliche Kontrolle, Umsetzung des staatlichen Auftrags, Beteiligung an kollegialen Gremien bei Staatsorganen usw.

Die Abgeordneten der Allbelarussischen Volksversammlung können nach dem Gesetzentwurf sein: die Vertreter derjenigen Subjekte der Zivilgesellschaft sein, die eingetragen sind und über regionale und städtische Einheiten verfügen; republikanische öffentliche Vereinigungen mit mindestens 100.000 Mitgliedern und, die Vereinigungen, die mindestens die Hälfte der im Land angemeldeten Gewerkschaften vereinen. Für solche Institutionen sind besondere Interaktionsformen vorgesehen, die sich auf die Bildung, Sammlung von Vorschlägen zur Diskussion und Beteiligung an der Umsetzung von Beschlüssen der Allbelarussischen Volksversammlung beziehen.

Interessanterweise erfüllen diesen Forderungen im August die folgenden Organisationen: der Gewerkschaftsbund von Belarus (über 4 Millionen Menschen), die Organisation „Belaya Rus“ (über 188 Tausend Menschen), der Belarussische Republikanische Jugendverband – BRSM - (über 380 Tausend Menschen), der Belarussische Frauenverein (140 Tausend Menschen) und der Veteranenverein (über 2 Millionen Mitglieder).

"Im vorgelegten Entwurf werden die politischen Parteien nicht als ein sonder autorisiertes Subjekt der Zivilgesellschaft angesehen, obwohl sie ein Teil des gesellschaftspolitischen Systems sind", bemerkt Igor Sergejenko.

Die Befugnis, die zivilgesellschaftlichen Subjekte als öffentliche Institutionen, die das Recht auf Sonderformen der Interaktion mit dem Staat haben, einzustufen, wird im Gesetzentwurf dem Justizministerium zugewiesen.

"Bei der Entwicklung des Gesetzentwurfs sind wir vom Leben ausgegangen. Wir gingen davon aus, wie sich unsere Zivilgesellschaft heute entwickelt. Dem ging eine ernsthafte Arbeit im Parlament, in der Präsidialverwaltung, mit Wissenschaftlern, Sozialwissenschaftlern, Politikwissenschaftlern, mit den Leitern von öffentlichen Verbänden, politischen Parteien und einem breiten Kreis von Fachleuten voraus", fügte Igor Sergejenko hinzu.

Bei der Besprechung wurden dem Staatsoberhaupt auch Änderung zu den Gesetzen über die Tätigkeit von politischen Parteien und anderen öffentlichen Vereinigungen vorgelegt. Der Staatschef unterstützte die Gesetzesentwürfe grundsätzlich, ordnete aber an, sie noch einmal mit einem Expertenkreis zu erörtern, um noch einmal "den Weg der Kritik und Selbstkritik" zu gehen. Alle Vorschläge und Kommentare sollen auf dem Schreibtisch des Präsidenten landen.

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