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Gesellschaft
24 Oktober 2024, 13:25

Zentrale Wahlkommission: Wahlgesetz sieht keine Einrichtung von Wahllokalen im Ausland vor 

MINSK, 24. Oktober (BelTA) – Die Einrichtung von Wahllokalen im Ausland bei den anstehenden Präsidentenwahlen 2025 ist nicht vorgesehen. Das sagte der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Igor Karpenko heute vor Journalisten. 

„Die belarussische Wahlgesetzgebung sieht die Einrichtung von Wahllokalen im Ausland nicht vor“, sagte er. 
„Für belarussische Staatsbürger, die eventuell aus dem Ausland kommen werden, um an den Präsidentenwahlen teilzunehmen, und die hier nicht registriert sind, werden wir traditionell ein Wahllokal in Minsk einrichten. Heute haben wir auch über diese Frage diskutiert, vielleicht werden wir solche Wahllokale in allen regionalen Zentren einrichten. Wir werden diese Fragen mit dem Außenministerium klären. Wir werden von den Konsulaten entsprechende Listen erhalten. Wenn diese Bürger es für notwendig erachten, zur Wahl zu kommen, können sie in diesen Wahllokalen ihre Stimme abgeben. Es handelt sich jedoch um jene Bürger, die in Belarus nicht registriert sind“, betonte der Leiter der Zentralen Wahlkommission. 
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