MINSK, 5. Juli (BelTA) – Mit dem Beschluss des Ministerrates Nr.471 von 2. Juli 2024 wurde eine ständige interinstitutionelle Arbeitsgruppe zur Förderung des belarussischen Handelsnetzes im Ausland eingerichtet. Der Beschluss wurde auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht.
Die einschlägige Arbeitsgruppe wird damit beauftragt, eine umfassende Überprüfung der Handelsnetze belarussischer Unternehmen im Ausland vorzunehmen, ihre Effizienz zu analysieren, Vorschläge zur Entwicklung und Optimierung des Netzes zu erarbeiten und die Kontrolle zu organisieren. Bei Bedarf werden Leiter belarussischer Botschaften im Ausland und Fachleute (Experten) zu diesen Aufgaben herangezogen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden mindestens einmal pro Halbjahr statt.
Die Arbeitsgruppe wird von den stellvertretenden Premierministern geleitet, die für die Entwicklung des agroindustriellen Komplexes, des Gesundheitswesens, der Industrie und des Bauwesens zuständig sind. IN der Arbeitsgruppe sind der erste stellvertretende Minister für Architektur und Bauwesen, die stellvertretenden Minister für Gesundheit, auswärtige Angelegenheiten, Industrie, Landwirtschaft und Ernährung, der Vorsitzende des Holzindustriekonzerns Bellesbumprom, die stellvertretenden Vorsitzenden des Ölkonzerns Belneftechim, des Leichtindustriekonzerns Bellegprom und des Lebensmittelindustriekonzerns Belgospischeprom, der erste stellvertretende Vorsitzende des Exekutivausschusses der Stadt Minsk und die stellvertretenden Vorsitzenden der regionalen Exekutivausschüsse.
Das Außenministerium wird beauftragt, dem Premierminister jährlich bis zum 15. Februar einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
Die einschlägige Arbeitsgruppe wird damit beauftragt, eine umfassende Überprüfung der Handelsnetze belarussischer Unternehmen im Ausland vorzunehmen, ihre Effizienz zu analysieren, Vorschläge zur Entwicklung und Optimierung des Netzes zu erarbeiten und die Kontrolle zu organisieren. Bei Bedarf werden Leiter belarussischer Botschaften im Ausland und Fachleute (Experten) zu diesen Aufgaben herangezogen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden mindestens einmal pro Halbjahr statt.
Die Arbeitsgruppe wird von den stellvertretenden Premierministern geleitet, die für die Entwicklung des agroindustriellen Komplexes, des Gesundheitswesens, der Industrie und des Bauwesens zuständig sind. IN der Arbeitsgruppe sind der erste stellvertretende Minister für Architektur und Bauwesen, die stellvertretenden Minister für Gesundheit, auswärtige Angelegenheiten, Industrie, Landwirtschaft und Ernährung, der Vorsitzende des Holzindustriekonzerns Bellesbumprom, die stellvertretenden Vorsitzenden des Ölkonzerns Belneftechim, des Leichtindustriekonzerns Bellegprom und des Lebensmittelindustriekonzerns Belgospischeprom, der erste stellvertretende Vorsitzende des Exekutivausschusses der Stadt Minsk und die stellvertretenden Vorsitzenden der regionalen Exekutivausschüsse.
Das Außenministerium wird beauftragt, dem Premierminister jährlich bis zum 15. Februar einen entsprechenden Bericht vorzulegen.