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05 Oktober 2021, 11:43

Parlamentarier unterstützen Aussetzung des Abkommens zur Rückübernahme zwischen Belarus und EU

MINSK, 4. Oktober (BelTA) - Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung von Belarus haben bei ihrer sechsten Sitzung einen Gesetzesentwurf zur Aussetzung des Abkommens zwischen der Republik Belarus und Europäischen Union über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt angenommen.

Der Ministerrat hat dem Repräsentantenhaus auf Anweisung des belarussischen Präsidenten den Entwurf eines Gesetzes über die Aussetzung des Abkommens zwischen der Republik Belarus und Europäischen Union über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Belarus von seinen Verpflichtungen zur Umsetzung des Abkommens innerhalb des Zeitraums seiner Aussetzung entbunden wird.

Das Abkommen wurde am 8. Januar 2020 in Brüssel unterzeichnet, um das Verfahren für die Überstellung und Zulassung von Personen festzulegen, die sich im Hoheitsgebiet unseres Landes und der EU-Mitgliedstaaten aufenthalten und gegen die Einreise-, Ausreise- und Aufenthaltsordnung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen verstoßen. Das Abkommen wurde von Belarus am 9. April 2020 ratifiziert und trat am 1. Juli 2020 in Kraft.

Nach Art. 23 Abs. 6 des Abkommens ist jede Vertragspartei berechtigt, das Abkommen ganz oder teilweise auszusetzen, indem sie das der anderen Vertragspartei nach vorherigen Beratungen im Gemischten Rückübernahmeausschuss förmlich notifiziert. Die Aussetzung tritt am zweiten Tag nach dem Tag der Benachrichtigung in Kraft. Für den Zeitraum der Aussetzung wird die Berechnung der in Art. 23 Abs. 3 des Abkommens vorgesehenen Zweijahresfrist für den Beginn der Rückübernahmeverpflichtungen für Drittstaatsangehörige und Staatenlose ausgesetzt.

Die Abkommens-Aussetzung hindert die Republik Belarus jedoch nicht daran, mit einzelnen Mitgliedstaaten über den Abschluss bilateraler Verträge zu verhandeln oder Abkommen über die Rückübernahme von Personen zu schließen, wenn die beide Parteien daran interessiert sind.

"Wir haben extra eine Sitzung des Ausschusses für internationale Angelegenheiten an der belarussisch-polnischen Grenze abgehalten, bei der wir Grenzkontrollpunkte besuchten und alle Fragen - nicht nur rechtliche, sondern auch politische und humanitäre – prüfen konnten. Und wir sind zum Schluss gekommen, dass wir dieses Abkommen nicht unter den Bedingungen ausführen können, die uns von der Europäischen Union auferlegt werden: unter verhängten Sanktionen und Schranken. Es ist auch wichtig zu betonen, dass die EU keine Beratungen will und mit diesem Abkommen im Wesentlichen gegen alle im Paket enthaltenen Vereinbarungen verstößt", sagte Andrej Sawinych, Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses.

"Wir haben diese Entscheidung sorgfältig geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass diese Entscheidung keine negativen Folgen für die belarussische Seite hat, einschließlich der Folgen für die Haushaltseinnahmen und -ausgaben“, fügte der Abgeordnete hinzu.

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