MINSK, 10. April (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 10. April den Erlass Nr. 122 unterzeichnet, mit ihm hat er den Entwurf des Abkommens über den elektronischen Warenhandel in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) als Verhandlungsgrundlage gebilligt. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.
Der Entwurf des internationalen Abkommens darauf ab, den gegenseitigen elektronischen Handel im Rahmen des EAWU-Binnenmarkts zu gewährleisten, Rechte und Interessen seiner Teilnehmer zu wahren und die Regeln für die Zusammenarbeit zwischen ihnen festzulegen.
Vorgesehen sind insbesondere die Festlegung von Grundsätzen und Bedingungen des elektronischen Handels (Nichtdiskriminierung, Gewährleistung der Freizügigkeit von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen, die einem solchen Handel begleiten), die Regelungen für den Einsatz des elektronischen Dokumentenverkehrs, den Datenschutz und die Informationssicherheit. Dem Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) soll die Befugnis übertragen werden, allgemeine Anforderungen und Regeln für die Teilnehmer am elektronischen Handel festzulegen.
Die Regierung ist ermächtigt, die Verhandlungen über den Entwurf des Abkommens zu führen und dieses zu unterzeichnen.
Die Umsetzung des Abkommens wird es ermöglichen, das Handelsvolumen zu steigern und das Schutzniveau der Verbraucherrechte zu erhöhen.
