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03 Februar 2025, 17:57

Erklärung der GUS-Beobachtermission: Die Präsidentschaftswahlen in Belarus waren frei und  kompetitiv

MINSK, 3. Februar (BelTA) - Die Erklärung der Beobachtermission der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zu den Ergebnissen der Beobachtung der Vorbereitung und Durchführung der Präsidentschaftswahlen in der Republik Belarus vom 26. Januar 2025 wurde veröffentlicht.

Im Rahmen der Mission wurden 296 Beobachter akkreditiert. 40 Beobachter arbeiteten auf langfristiger Basis. Ihre Aktivitäten wurden von der Missionszentrale in Minsk koordiniert.

Die Arbeit der Mission war offen und transparent. Das Hauptquartier der Mission gab Informationsmitteilungen und einen Zwischenbericht über den Stand der Wahlbeobachtung heraus und gab Medienvertretern Interviews. Die Mission stellt fest, dass die internationalen Beobachter in der Republik die notwendigen Voraussetzungen für ihre Arbeit vorfanden.

"Die Wahlen wurden auf der Grundlage der Bestimmungen der Verfassung, der Wahlgesetzgebung und anderer Rechtsakte der Republik Belarus sowie der Beschlüsse der Zentralen Wahlkommission, die bestimmte Verfahren für die Organisation des Wahlkampfes festlegen, durchgeführt", heißt es in der Erklärung. - Die Experten der Mission und des Internationalen Instituts zur Beobachtung der Entwicklung der Demokratie, des Parlamentarismus und der Einhaltung der Wahlrechte der Bürger der GUS-IPA-Mitgliedsstaaten haben die Wahlgesetzgebung der Republik Belarus analysiert und festgestellt, dass sie das Recht der Bürger, zu wählen und gewählt zu werden, die Freiheit der Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts durch geheime Stimmabgabe, den gerichtlichen und sonstigen Schutz der Wahlrechte und -freiheiten sowie die öffentliche und internationale Wahlbeobachtung garantiert".

Nach Ansicht der Mission entspricht die Wahlgesetzgebung der Republik Belarus den allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts und stellt eine ausreichende Rechtsgrundlage für die freie und demokratische Durchführung von Wahlen dar. Die Mission stellt fest, dass die Zentralkommission während des Wahlzeitraums systematisch und planmäßig gearbeitet hat. Die Mission ist der Ansicht, dass die Nominierung und Registrierung der Präsidentschaftskandidaten den Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Belarus entsprach. Nach Ansicht der Mission verlief der Wahlkampf in ruhiger und organisierter Weise und unter strikter Einhaltung der Wahlgesetzgebung. Die Kandidaten erhielten im Allgemeinen gleiche Bedingungen für den Wahlkampf und hatten das Recht, in den Medien zu sprechen.

"In den Wahllokalen wurden die notwendigen Voraussetzungen für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Die Wahllokalkommissionen haben dafür gesorgt, dass Wähler, die aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen am Wahltag nicht in das Wahllokal kommen konnten, wählen konnten. In diesen Fällen wurde auf der Grundlage eines schriftlichen oder mündlichen Antrags, der bis spätestens 18.00 Uhr am 26. Januar bei der Wahllokalkommission eingereicht wurde, die Stimmabgabe am Ort des Wählers mit Hilfe von tragbaren Wahlurnen organisiert", heißt es in der Erklärung. - Die Zentralkommission ermittelte 6 Wahllokale in allen regionalen Zentren und der Stadt Minsk, in denen Wähler mit ständigem Wohnsitz im Ausland und konsularischer Registrierung ihre Stimme abgeben konnten".

Am Wahltag besuchten die GUS-Beobachter 2.383 Wahllokale in allen Regionen der Republik und in der Stadt Minsk. "In den Wahllokalen, die von den Mitgliedern der Mission besucht wurden, verlief die Stimmabgabe in einer ruhigen Atmosphäre mit einer hohen Aktivität der Bürger. Die Wahllokale verfügten über die notwendige Ausrüstung und Informationsmaterial", heißt es in der Erklärung.

Mehr als 44.000 nationale Beobachter nahmen an der Überwachung der Abstimmung teil, was laut der Mission eine umfassende zivile Kontrolle der Wahlen ermöglichte. Die Beobachter der GUS waren bei der Auszählung der Stimmen durch die Wahlkommissionen anwesend und stellten fest, dass der Prozess in Übereinstimmung mit dem Wahlgesetz durchgeführt wurde.

Nach Ansicht der Mission haben die zentralen, territorialen und lokalen Kommissionen mit Unterstützung der Behörden der Republik dafür gesorgt, dass der Wahlkampf auf einem hohen organisatorischen Niveau durchgeführt wurde.

"Die Wahlbeobachtungsmission der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten kommt zu dem Schluss, dass die Wahl des Präsidenten der Republik Belarus am 26. Januar 2025 in voller Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Wahlgesetz der Republik Belarus durchgeführt wurde, frei, transparent und kompetitiv war, den Grundsätzen demokratischer Wahlen entsprach und das Recht der Bürger der Republik Belarus gewährleistete, ihren Willen frei zum Ausdruck zu bringen", heißt es in der Erklärung.
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