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26 August 2024, 15:50

Generalstaatsanwalt Andrej Schwed hat beim Obersten Gericht die Anerkennung des "Kastus Kalinowski Regiments" als terroristische Organisation beantragt.

MINSK, 26. August (BelTA) - Generalstaatsanwalt Andrej Schwed hat beim Obersten Gericht einen Antrag auf Anerkennung des "Kastus Kalinowski Regiments" als terroristische Organisation gestellt, teilte die Abteilung für Medienbeziehungen der Generalstaatsanwaltschaft mit.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Entscheidung auf der Grundlage des Gesetzes "Über die Bekämpfung des Terrorismus" auf Vorschlag des Komitees für Staatssicherheit getroffen wurde.

In der Erklärung wird vorgeschlagen, die Formation "Kastus Kalinowski Regiment" mit ihren Struktureinheiten - "Bataillon Wolat", "Bataillon Litwin", "Bataillon Western", " Mikita Kryvtsov UAV", "Trupp ATOM", "Tango Romeo", "Mobilisierungszentrum der Stiftung "Belarussisches Haus in Warschau" und "Bewegung "Kalinowzy" - zu einer terroristischen Organisation zu erklären.

Es wurde festgestellt, dass diese Formation im Frühjahr 2022 in Kiew (Ukraine) von ehemaligen Mitgliedern radikaler belarussischer nationalistischer Gruppen ("Junge Front", "Weiße Legion", "Taktische Gruppe "Belarus" und andere), Fußball-Ultras, ehemaligen Militärs und Personen, die aktiv an den Massenunruhen in Belarus in den Jahren 2020-2021 teilgenommen haben und in diesem Zusammenhang ins Ausland gegangen sind, gegründet wurde.

Der Hauptzweck der Gründung und des Bestehens des Regiments besteht nach Angaben der Überwachungsbehörde darin, belarussische Bürger und im Ausland lebende ethnische Belarussen, die eine negative Einstellung gegenüber der Führung von Belarus und der Russischen Föderation haben, für die Teilnahme an Feindseligkeiten auf dem Territorium der Ukraine gegen die Streitkräfte und militärischen Formationen der Russischen Föderation zu rekrutieren, Kräfte und Mittel für die Machtübernahme in Belarus mit bewaffneten Mitteln vorzubereiten.

Um die Entscheidungsfindung der Behörden zu beeinflussen, die Bevölkerung einzuschüchtern und die öffentliche Ordnung zu destabilisieren, erlaubt diese Formation gleichzeitig die Begehung von Terror- und Sabotageakten, die Entführung und Geiselnahme von Personen, die Beschlagnahme, Festnahme, Zerstörung, Beschädigung und Blockade von Gebäuden, Strukturen, Verkehrswegen oder Kommunikationsmitteln sowie den Aufruf zur Verletzung der territorialen Integrität von Belarus.

Die Generalstaatsanwaltschaft stellte fest, dass es sich bei dem Regiment um eine Organisation handelt, die von den Behörden einiger ausländischer Staaten, einschließlich ihrer Sonder- und Nachrichtendienste, überwacht und finanziert wird und Verbindungen zu ausländischen Organisationen mit extremistischem Charakter unterhält.

Zur Informationsunterstützung nutzt das Regiment Internetressourcen, in der Materialien über illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Aufruf zum Beitritt zu dieser extremistischen Formation veröffentlicht werden; die Mitglieder der Organisation erhalten taktische, fachliche, kämpferische, medizinische und sonstige Schulungen; sie nehmen unmittelbar an Kampfhandlungen als Teil verschiedener ukrainischer paramilitärischer Einheiten teil; sie sammeln Geld und andere materielle Unterstützung für die Bedürfnisse der Organisation.

In geschlossenen Chatrooms verschiedener Messenger werden terroristisch und extremistisch motivierte Aktionen detailliert vorbereitet und geplant.

Die rechtswidrigen Aktivitäten des Regiments werden auch durch das Material der Strafverfahren zu einer Reihe von schweren und besonders schweren Straftaten bestätigt, die von den Ermittlungsbehörden untersucht wurden und werden. Dazu gehören Aufstachelung zu Hass oder sozialem Unfrieden, Terrorismus, illegale Handlungen mit Schusswaffen, Munition und Sprengstoffen, vorsätzliches Unbrauchbarmachen von Fahrzeugen oder Kommunikationsmitteln usw.
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