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02 September 2025, 08:28

Generalstaatsanwaltschaft von Belarus und Antikorruptionskommission von Simbabwe signierten ein Memorandum of Understanding 

MINSK, 2. September (BelTA) – Der Generalstaatsanwalt der Republik Belarus, Andrej Schwed, und der Vorsitzende der Antikorruptionskommission Simbabwes, Michael Reza, hielten in Minsk ein Arbeitstreffen ab, bei dem sie ein Memorandum of Understanding zwischen den Behörden unterzeichneten. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft von Belarus mit. 
„Unsere Staaten haben in vielen Bereichen der Zusammenarbeit konstruktive Beziehungen aufgebaut. In diesem Jahr haben die Präsidenten von Belarus und Simbabwe einen Fahrplan für die strategische Zusammenarbeit und Partnerschaft für 2026-2030 unterzeichnet. Die Umsetzung der bereits getroffenen Vereinbarungen und die Erschließung neuer Bereiche der Zusammenarbeit werden dazu beitragen, unsere Länder einander näher zu bringen und den Warenumsatz zu steigern. Heute müssen alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Rechtmäßigkeit der Arbeit der Organisationen von Belarus und Simbabwe zu gewährleisten“, betonte Andrej Schwed in seiner Begrüßungsrede.
Die ausländischen Kollegen betonten, wie wichtig es ist, die Korruptionsbekämpfung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zu verstärken, unter anderem durch eine intensivere internationale Zusammenarbeit. 

Das von den Seiten unterzeichnete Memorandum sieht eine verstärkte Zusammenarbeit der Teilnehmer im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Bereich der Korruptionsbekämpfung vor, darunter die Bekämpfung der Legalisierung von Erträgen aus korrupten Aktivitäten, die Suche nach und Rückführung von Vermögenswerten aus Straftaten, den Austausch von legislativen und anderen rechtlichen Informationen sowie wissenschaftlich-methodischen Empfehlungen von gegenseitigem Interesse. Darüber hinaus sieht das Dokument die Übermittlung von Informationen zur Prävention und Früherkennung von Korruption, zur Beseitigung ihrer Ursachen sowie die Durchführung von Konsultationen zu Fragen der Erledigung von Auslieferungsersuchen und der Rechtshilfe in Strafsachen wegen Korruption im Rahmen der Befugnisse der Teilnehmer unter Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Verpflichtungen ihrer Staaten vor.
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