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02 September 2025, 18:04

GUS-Staaten verstärken Kooperation im Kampf gegen Geldwäsche 

MINSK, 2. September (BelTA) - Am 2. September fand online eine weitere Sitzung der Expertengruppe statt, um einen Entwurf für eine Erklärung der Staatsoberhäupter der GUS-Staaten zu erarbeiten. Diese Erklärung befasst sich mit der Zusammenarbeit im Kampf gegen die Legalisierung von durch Kriminalität erlangten Vermögenswerten (Geldwäsche), der Finanzierung von Terrorismus sowie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Dies wurde vom Pressedienst des GUS-Exekutivkomitees mitgeteilt.

An der Sitzung nahmen Vertreter Armeniens, Belarus, Kasachstans, Kirgisistans, Russlands, Tadschikistans, Usbekistans und des Exekutivkomitees der Gemeinschaft teil. Nach Prüfung der von den Staaten eingegangenen Änderungsanträge einigten sich die Experten auf den Entwurf der Erklärung. Es wurde beschlossen, ihn gemäß dem festgelegten Verfahren auf der nächsten Sitzung des Rates der GUS-Staatschefs zur Prüfung vorzulegen.

Der Entwurf der Erklärung wurde von der russischen Seite erstellt. Darin wird betont, dass die Reduzierung der allgemeinen Risiken für die finanzielle Sicherheit innerhalb der GUS höchste Priorität hat, um auch die wirtschaftlichen Potenziale der einzelnen Staaten besser ausschöpfen zu können.

Das Dokument betont die vorrangige Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohungen durch internationalen Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität, einschließlich Drogenhandel, Straftaten unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Risiken der Umgehung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen relevant. 

In der Erklärung wird zudem das Bekenntnis zu internationalen rechtlichen Verpflichtungen bekräftigt. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtungen aus dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung von 1999 sowie aus dem Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961, dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971, dem UN-Übereinkommen gegen den illegalen Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen von 1988, dem UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität von 2000 und dem UN-Übereinkommen gegen Korruption von 2003.
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