MINSK, 19. November (BelTA) - Der Henker von Chatyn Smowski wird beschuldigt, mindestens 433 Menschen getötet zu haben, darunter auch Kinder. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die der Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft, Swjatoslaw Weliki, bekannt gab.
In der Anklageschrift heißt es, dass Smowski, der mit den nationalsozialistischen Verbrechern das gemeinsame Ziel der vollständigen und systematischen Vernichtung des weißrussischen Volkes verfolgte, auf die Seite des Feindes übergetreten war und als Mitglied einer bewaffneten und organisierten Gruppe handelte, aus Gründen der nationalen und ideologischen Feindschaft und Zwietracht vorsätzlich und rechtswidrig mindestens 433 Menschen, darunter mindestens 130 Kinder, alte und hilflose Personen sowie schwangere Frauen, getötet hat.
Er handelte mit besonderer Grausamkeit und in allgemein gefährlicher Weise. Die Tötungen wurden durch Schüsse aus Artillerie- und Handfeuerwaffen, Verwendung von Sprengkörpern und Munition, Verbrennen bei lebendigem Leibe, Folter und Schläge auf lebenswichtige Organe begangen.
Darüber hinaus versuchte der Angeklagte, mindestens 46 Personen, darunter bekanntermaßen Minderjährige und Wehrlose, zu töten und ihnen verschiedene, zum Teil schwere körperliche Schäden zuzufügen. Er war jedoch aufgrund von Umständen, die sich seiner Kontrolle entzogen, nicht in der Lage, seine kriminellen Handlungen, die darauf abzielten, Menschen das Leben zu nehmen, zu vollenden.
In der Anklageschrift werden ihm auch Raubüberfälle auf die Bewohner von mindestens 12 Dörfern vorgeworfen. Den Menschen wurden Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Vieh und Geflügel sowie andere für das menschliche Überleben und die Befriedigung der Grundbedürfnisse notwendige Güter vorenthalten.
Mindestens acht Personen wurden unter lebensgefährlichen Bedingungen und ohne jede Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, nach Deutschland verschleppt, um dort schwere Zwangsarbeit und andere Formen der Ausbeutung zugunsten des Nazi-Deutschlands zu verrichten. Der Angeklagte war sich bewusst, dass diese Handlungen den Tod der Menschen durch körperliche Erschöpfung, Entkräftung und Verhungern zur Folge haben konnten, sah die sozial gefährlichen Folgen voraus und wollte sie herbeiführen.
Insgesamt haben die nationalsozialistischen Verbrecher und ihre Helfershelfer während des Großen Vaterländischen Krieges auf dem Territorium der BSSR mindestens 3 Millionen Zivilisten und Kriegsgefangene vorsätzlich und rechtswidrig ermordet, um das belarussische Volk vollständig und systematisch zu vernichten. Mindestens 377.776 Menschen wurden zur Zwangsarbeit und anderen Formen der Ausbeutung für Nazi-Deutschland nach Westeuropa, einschließlich Deutschland, deportiert. Mindestens 209 Städte wurden zerstört, mindestens 12.348 Dörfer und Weiler mitsamt ihren Bewohnern niedergebrannt, mindestens 2.800.000 Stück Vieh und mindestens 5.700.000 Stück Kleintiere vernichtet und nach Deutschland verschleppt. Insgesamt entstand in der Republik ein Sachschaden von mindestens 43.529,3 Tonnen Gold.
In der Anklageschrift heißt es, dass Smowski, der mit den nationalsozialistischen Verbrechern das gemeinsame Ziel der vollständigen und systematischen Vernichtung des weißrussischen Volkes verfolgte, auf die Seite des Feindes übergetreten war und als Mitglied einer bewaffneten und organisierten Gruppe handelte, aus Gründen der nationalen und ideologischen Feindschaft und Zwietracht vorsätzlich und rechtswidrig mindestens 433 Menschen, darunter mindestens 130 Kinder, alte und hilflose Personen sowie schwangere Frauen, getötet hat.
Er handelte mit besonderer Grausamkeit und in allgemein gefährlicher Weise. Die Tötungen wurden durch Schüsse aus Artillerie- und Handfeuerwaffen, Verwendung von Sprengkörpern und Munition, Verbrennen bei lebendigem Leibe, Folter und Schläge auf lebenswichtige Organe begangen.
Darüber hinaus versuchte der Angeklagte, mindestens 46 Personen, darunter bekanntermaßen Minderjährige und Wehrlose, zu töten und ihnen verschiedene, zum Teil schwere körperliche Schäden zuzufügen. Er war jedoch aufgrund von Umständen, die sich seiner Kontrolle entzogen, nicht in der Lage, seine kriminellen Handlungen, die darauf abzielten, Menschen das Leben zu nehmen, zu vollenden.
In der Anklageschrift werden ihm auch Raubüberfälle auf die Bewohner von mindestens 12 Dörfern vorgeworfen. Den Menschen wurden Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Vieh und Geflügel sowie andere für das menschliche Überleben und die Befriedigung der Grundbedürfnisse notwendige Güter vorenthalten.
Mindestens acht Personen wurden unter lebensgefährlichen Bedingungen und ohne jede Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, nach Deutschland verschleppt, um dort schwere Zwangsarbeit und andere Formen der Ausbeutung zugunsten des Nazi-Deutschlands zu verrichten. Der Angeklagte war sich bewusst, dass diese Handlungen den Tod der Menschen durch körperliche Erschöpfung, Entkräftung und Verhungern zur Folge haben konnten, sah die sozial gefährlichen Folgen voraus und wollte sie herbeiführen.
Insgesamt haben die nationalsozialistischen Verbrecher und ihre Helfershelfer während des Großen Vaterländischen Krieges auf dem Territorium der BSSR mindestens 3 Millionen Zivilisten und Kriegsgefangene vorsätzlich und rechtswidrig ermordet, um das belarussische Volk vollständig und systematisch zu vernichten. Mindestens 377.776 Menschen wurden zur Zwangsarbeit und anderen Formen der Ausbeutung für Nazi-Deutschland nach Westeuropa, einschließlich Deutschland, deportiert. Mindestens 209 Städte wurden zerstört, mindestens 12.348 Dörfer und Weiler mitsamt ihren Bewohnern niedergebrannt, mindestens 2.800.000 Stück Vieh und mindestens 5.700.000 Stück Kleintiere vernichtet und nach Deutschland verschleppt. Insgesamt entstand in der Republik ein Sachschaden von mindestens 43.529,3 Tonnen Gold.