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Gesellschaft
26 Januar 2025, 07:00

Heute finden in Belarus die Präsidentschaftswahlen statt 

MINSK, 26. Januar (BelTA) – In der Republik Belarus finden heute die Wahlen des belarussischen Präsidenten statt.

Die vorzeitige Stimmabgabe fand vom 21. bis 25. Januar statt. Die Wahlbeteiligung war recht hoch. 41,81 Prozent der erfassten Wahlberechtigten haben vorzeitig an der Wahl des Präsidenten der Republik Belarus teilgenommen. 

Landesweit sind 5.325 Wahllokale eingerichtet worden. Sie werden heute von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein. Wähler, die in den Listen eingetragen sind, können gegen Vorlage eines Personalausweises (Pass, ID-Card) einen Stimmzettel erhalten. Es ist erlaubt, sich mit einem anderen Dokument auszuweisen: Führerschein, Behindertenausweis mit Foto, Rentenausweis. Für Wehrpflichtige genügt auch ein Militärausweis, für Angestellte staatlicher Einrichtungen und Organisationen ein Dienstausweis. Bei Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises stellen die zuständigen Behörden eine entsprechende Bescheinigung aus, die die Identität bestätigt. Jugendliche können mit einem Studentenausweis oder einem Ausweis von der Berufsschule wählen.
Auf dem Wahlzettel sind fünf Kandidaten aufgeführt. Neben jedem Namen befindet sich ein Kästchen. Um dem gewünschten Kandidaten seine Stimme zu geben, soll der Wähler das entsprechende Kästchen ankreuzen oder anderswie markieren, z.B. ein Häkchen. Wenn beim Ausfüllen des Stimmzettels ein Fehler gemacht wird oder wenn der Stimmzettel irgendwie beschädigt wird, darf sich der Wähler an die Mitglieder der Wahlkommission wenden und einen neuen Stimmzettel erhalten. Dieses Recht kann jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden.  
Die Sprache der Wahlzettel ist Belorussisch. Nach dem geltenden Wahlgesetz ist das Fotografieren und Filmen des ausgefüllten Stimmzettels sowie die Mitnahme des Stimmzettels außerhalb des Wahlraums verboten. Die Rückseite des Stimmzettels ist farblich gekennzeichnet. Am Vorabend der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder der Wahlkreiskommission die Rückseite des Stimmzettels unterschreiben. Fehlen diese Unterschriften, werden die Stimmzettel für ungültig erklärt.

Die Wähler haben auch die Möglichkeit, zu Hause zu wählen. Wenn ein Wähler aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, das Wahllokal zu besuchen, hat er das Recht, die Abstimmung zu Hause zu beantragen (schriftlich oder mündlich). Der Wähler kann zu diesem Ziel auch Dritte beantragen, damit sie seine Bitte an die Wahlkreiskommission übermitteln. Eine amtliche Bestätigung der Gründe für die Unmöglichkeit, das Wahllokal aufzusuchen, ist nicht erforderlich. Die Wähler dürfen die Abstimmung zu Hause am 26. Januar bis einschließlich 18.00 Uhr beantragen.

Wählern mit Behinderungen wird in den Wahllokalen die notwendige Unterstützung gewährt. Für Blinde wurde Informationsmaterial über die Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Republik Belarus in Blindenschrift sowie Schablonen zum selbstständigen Ausfüllen des Stimmzettels hergestellt. In den Wahllokalen sind freiwillige Helfer im Einsatz.

Die Zentrale Wahlkommission hat auf ihrer Webseite eine Suchoption eingerichtet: Jeder Wähler kann leicht herausfinden, wo sich sein Wahllokal befindet. 

Am Hauptwahltag ist jede Wahlagitation gesetzlich verboten. 
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