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15 Mai 2025, 13:25

Karpenko: Ausbildung potenzieller Wahlorganisatoren wird auf permanenter Basis durchgeführt

MINSK, 15. Mai (BelTA) – Die Ausbildung von Wahlorganisatoren wird regelmäßig durchgeführt. Das sagte der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Igor Karpenko während der Plenarsitzung der nationalen Seminarkonferenz „Erfahrungen und Perspektiven der Entwicklung des Wahlsystems der Republik Belarus“.

Nach den Ergebnissen jeder Wahlkampagne analysiert die Zentrale Wahlkommission von Belarus die praktische Anwendung der Wahlgesetzgebung. In diesen Tagen trafen sich Wahlorganisatoren aus allen Regionen des Landes in Minsk zum nationalen Seminar „Erfahrungen und Perspektiven der Entwicklung des Wahlsystems der Republik Belarus“, um die Ergebnisse der Wahlen in den Jahren 2022-2025 sowie die Praxis der Anwendung der aktualisierten Wahlgesetzgebung bei der Durchführung von Wahlen zu diskutieren.

„Es ist notwendig, die Ausbildung der Wahlorganisatoren fortzusetzen und die Ausbildungsmethoden zu verbessern. Trotz der Tatsache, dass die nächsten Wahlen im Jahr 2029 stattfinden werden, sollte die Ausbildung potenzieller Wahlorganisatoren regelmäßig  durchgeführt werden. Die Wahlen sollten für die Mitglieder der Kommissionen nicht stressig sein. Es sollte eine professionelle Gemeinschaft von Wahlorganisatoren aufgebaut werden. Wahlkampagnen sollten von theoretisch versierten Menschen mit professionellem Wissen und Kompetenzen durchgeführt werden“, sagte Igor Karpenko.

Im Gegenzug werden die Akademie für öffentliche Verwaltung und die regionalen Institute für Bildungsentwicklung weiterhin Auffrischungskurse anbieten, so der ZWK-Leiter. „Das Ausbildungsprogramm und der Zugang zum elektronischen Ausbildungs- und Methodenkomplex, der jedem Kursteilnehmer angeboten wird, ermöglichen es, Wissen auf dem richtigen Niveau zu erhalten und zu pflegen“, betonte er. „Im März dieses Jahres wurde auf Initiative der Zentralkommission der Regierungserlass vom 1. September 2022 „Über Fragen der Organisation des Bildungsprozesses“ angepasst. Nunmehr sieht der normative Rechtsakt vor, dass die Fortbildung von Mitgliedern der Wahlkommissionen und anderen Personen, die an der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen beteiligt sind, in Übereinstimmung mit den Kontrollzahlen der Zulassung zu Lasten von Haushaltsmitteln durchgeführt wird, die für das Funktionieren der jeweiligen Bildungseinrichtung vorgesehen sind. Das bedeutet, dass es bereits jetzt notwendig ist, den Bedarf an Schulungen für Wahlorganisatoren in den einzelnen Regionen zu ermitteln.“
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