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MINSK, 6. Februar (BelTA) – Der Großteil neuer Befugnisse, die im Gesetzentwurf über den Status des Vorsitzenden des Exekutivkomitees der Basisebene vorgesehen sind, werden von den Exekutivkomitees kollegial übernommen und nicht von der Vorsitzenden der Exekutivkomitees allein. Das teilte Leiter der Präsidialverwaltung Dmitri Krutoi während des Treffens mit dem Staatsoberhaupt. Im Mittelpunkt der Besprechung stand die Verbesserung der gesetzlichen Regelung in Bezug auf den Status der Vorsitzenden der Exekutivkomitees.
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Alexander Lukaschenko wollte alle Fragen besprechen, die sich auf die Rolle der Exekutivkomitees der Kreise und Städte sowie auf die Rolle ihrer Vorsitzenden beziehen. Der entsprechende Erlassentwurf, erinnerte das Staatsoberhaupt, sei auf einer Sitzung des Präsidiums der Allbelarussischen Volksversammlung im November 2024 erörtert worden. Damals habe es viele Vorschläge gegeben, darunter die Verabschiedung eines Gesetzes anstelle eines Präsidialdekrets.
Dmitri Krutoi erläuterte, dass gemeinsam mit parlamentarischen Experten ein solcher Gesetzentwurf vorbereitet worden sei. Als Grundlage diente der zuvor ausgearbeitete Entwurf eines Dekrets, und auch die zuvor geäußerten Kommentare und Vorschläge wurden berücksichtigt.
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Der Gesetzentwurf enthalte zwei grundsätzlich wichtige Punkte, so der Leiter der Präsidialverwaltung. Zum einen gelte er für die Exekutivkomitees der Basisebene, nicht wie bisher nur für die Kreise. „Und der zweite Punkt ist, dass der Großteil neuer Befugnisse kollegial geprüft und nicht dem Vorsitzenden allein überlassen werden“, erklärte er.
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Alexander Lukaschenko wollte alle Fragen besprechen, die sich auf die Rolle der Exekutivkomitees der Kreise und Städte sowie auf die Rolle ihrer Vorsitzenden beziehen. Der entsprechende Erlassentwurf, erinnerte das Staatsoberhaupt, sei auf einer Sitzung des Präsidiums der Allbelarussischen Volksversammlung im November 2024 erörtert worden. Damals habe es viele Vorschläge gegeben, darunter die Verabschiedung eines Gesetzes anstelle eines Präsidialdekrets.
Dmitri Krutoi erläuterte, dass gemeinsam mit parlamentarischen Experten ein solcher Gesetzentwurf vorbereitet worden sei. Als Grundlage diente der zuvor ausgearbeitete Entwurf eines Dekrets, und auch die zuvor geäußerten Kommentare und Vorschläge wurden berücksichtigt.
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Der Gesetzentwurf enthalte zwei grundsätzlich wichtige Punkte, so der Leiter der Präsidialverwaltung. Zum einen gelte er für die Exekutivkomitees der Basisebene, nicht wie bisher nur für die Kreise. „Und der zweite Punkt ist, dass der Großteil neuer Befugnisse kollegial geprüft und nicht dem Vorsitzenden allein überlassen werden“, erklärte er.