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21 Januar 2025, 09:00

Vorzeitige Stimmabgabe für die Präsidentenwahl in Belarus beginnt heute

MINSK, 21. Januar (BelTA) – Heute startet die vorzeitige Stimmabgabe für die Wahl des Präsidenten der Republik Belarus. 

Die vorzeitige Stimmabgabe wird vom 21. bis 25. Januar 2025 stattfinden. Wähler, die am 26. Januar nicht in die Wahllokale kommen können, sind berechtigt, während dieser Zeit ihre Stimme abzugeben. Während der vorzeitigen Stimmabgabe arbeiten die Wahlbezirkskommissionen von 12.00 bis 19.00 Uhr ohne Unterbrechung.

Am 26. Januar, dem Hauptwahltag, findet die Wahl von 8.00 bis 20.00 Uhr statt. 

Im ganzen Land wurden 5.325 Wahllokale eingerichtet. Die in den Listen eingetragenen Wähler können gegen Vorlage eines Passes (Personalausweises) einen Stimmzettel erhalten. Darüber hinaus ist es möglich, ein anderes Dokument vorzulegen, das die Identität bestätigt - einen Führerschein, einen Behindertenausweis (sofern er ein Foto hat) oder einen Rentenausweis. Für Wehrpflichtige ist ein Militärausweis vorgesehen, für Angestellte von staatlichen Einrichtungen und Organisationen ein Dienstausweis. Wenn ein Bürger seinen Pass (Personalausweis) verloren hat oder er gestohlen wurde, stellen die Behörden für innere Angelegenheiten entsprechende Bescheinigungen aus, die die Identität bestätigen. Junge Menschen können mit einem Studentenausweis wählen. 

Die Stimmzettel werden in belarussischer Sprache hergestellt. Bei dieser Kampagne werden sie durch einen Hinweis für die Wähler ergänzt - eine Warnung, dass das Gesetz das Fotografieren und Filmen des ausgefüllten Stimmzettels sowie die Mitnahme von Stimmzetteln außerhalb des Wahlraums verbietet. Die Rückseite des Stimmzettels ist farblich gekennzeichnet. Vor der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder der Wahlbezirkskommission die Rückseite des Stimmzettels unterschreiben. Fehlen diese Unterschriften, werden die Stimmzettel für ungültig erklärt. 

Die Stimmabgabe zu Hause ist am Wahltag auf Antrag des Wählers möglich. Wenn ein Wähler aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen nicht ins Wahllokal kommen kann, hat er das Recht, schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Wahlbezirkskommission zu beantragen, dass die Stimmabgabe an seinem Wohnort organisiert wird. Der Wähler kann einen solchen Antrag mit Hilfe anderer Personen, z.B. Verwandten, Nachbarn, bei der Wahlbezirkskommission einreichen. Es ist keine offizielle Bestätigung der Gründe für die Unfähigkeit, zum Wahllokal zu kommen, erforderlich. Ein Wähler kann bis zum 26. Januar um 18.00 Uhr beantragen, an seinem Wohnort zu wählen. 

Die Website der Zentralen Wahlkommission von Belarus bietet einen Service zur Suche nach einem Wahllokal. Durch Angabe der erforderlichen Daten kann jeder Wähler herausfinden, wo sich sein Wahllokal befindet, um an dem für das Land wichtigen Ereignis - der Wahl des Präsidenten der Republik Belarus - teilzunehmen.

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