MINSK, 17. Januar (BelTA) – Das Zentrum für öffentliche Wahlbeobachtung wird am 21. Januar seine Arbeit aufnehmen. Dies teilte der Pressedienst des belarussischen Gewerkschaftsbundes mit.
Vertreter der größten öffentlichen Verbände und der politischen Parteien des Landes werden erneut zusammenarbeiten, um den Wahlprozess zu beobachten. Ab dem ersten Tag der vorzeitigen Stimmabgabe wird das Zentrum für öffentliche Wahlbeobachtung seine Arbeit aufnehmen, wo Informationen von Beobachtern über den Wahlprozess und mögliche Notsituationen gesammelt werden.
Rund 30.000 Beobachter wurden bereits von öffentlichen Verbänden und politischen Parteien benannt. Sie sind in fast allen Wahllokalen in allen Regionen von Belarus akkreditiert. Der Prozess der Akkreditierung der nationalen Beobachter dauert übrigens bis zum 20. Januar.
„Die Arbeit des Zentrums ist so strukturiert, dass unser nationaler Beobachter in jedem Wahllokal arbeitet. Dabei handelt es sich um eine Person mit dem erforderlichen Ausbildungsniveau, die ihre Aufgaben und die ihr übertragene Verantwortung genau kennt. Die nationalen Beobachter kennen alle wichtigen rechtlichen Aspekte der Organisation der Arbeit der Kommissionen, des Wahlverfahrens und der Wahlbeobachtung. Die Beobachter informieren das Zentrum umgehend über den Abstimmungsprozess und eventuelle Problemfälle. Diese Form der Arbeit ermöglicht es nicht nur, objektive Informationen aus den Wahllokalen zu erhalten, sondern schließt auch die Möglichkeit der Datenverzerrung aus“, so der Pressedienst des Gewerkschaftsbundes.
Das Zentrum wird seinerseits die Medien und die Öffentlichkeit zeitnah über alles informieren, was in den Wahllokalen geschieht.
Ebenfalls ab dem ersten Tag der vorzeitigen Stimmabgabe wird das Zentrum eine Telefon-Hotline für die Wähler einrichten. Unter der Telefonnummer +375 (17) 371-07-76 kann jeder seine Fragen zum Wahlkampf und zum Wahlverfahren stellen, eine strittige Situation im Wahllokal melden oder Vorschläge machen. Öffnungszeiten der Hotline: während der Vorwahlzeit (Dienstag - Samstag) von 12.00 bis 19.00 Uhr, am Hauptwahltag (Sonntag) - von 8.00 bis 20.00 Uhr. Jeder Einspruch wird im Detail durchgearbeitet.