MINSK, 5. November (BelTA) – Der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Igor Karpenko hat nach der heutigen Besprechung beim Präsidenten vor Journalisten erzählt, wie die Einladung von internationalen Beobachtern zu den Präsidentenwahlen 2025 organisiert wird.
Das belarussische Wahlgesetz schreibt vor, wer derzeit berechtigt ist, die Auslandsbeobachter zu den Wahlen einzuladen. Das sind der Präsident, die Allbelarussische Volksversammlung, das Parlament, die Regierung, das Außenministerium und die Zentrale Wahlkommission (ZWK).
Karpenko bestätigte, dass die ZWK bereits mehrere Einladungen verschickt habe. Eingeladen seien die Vorsitzenden der Wahlkommissionen der GUS-Länder und ihre Delegationen. Dabei handelt es sich um die Wahlkommissionen, mit denen die Zentrale Wahlkommission der Republik Belarus im Rahmen des Beirats der Leiter der Wahlbehörden der GUS-Länder, in dem Belarus derzeit den Vorsitz führt, aktiv zusammenarbeitet.
Die ZWK plant darüber hinaus, Vertreter der GUS, der SOZ und anderer internationaler Organisationen zur Wahlbeobachtung einzuladen. „Wir erwägen die Einladung sonstiger Organisationen wie die Organisation für Islamische Zusammenarbeit, die Organisation der Turkstaaten, Vertreter der Bewegung der Blockfreien Staaten, der Liga der Arabischen Staaten und des Panafrikanischen Parlaments“, sagte Igor Karpenko.
In der heutigen Besprechung beim Staatschef wurden die Zentrale Wahlkommission und das Außenministerium vor der Aufgabe gestellt, die Einladung anderer internationaler Strukturen zu diskutieren. „Sollt es Anfragen von anderen internationalen Organisationen geben, sollen wir gemeinsam mit dem Außenministerium diese sorgfältig prüfen, ehe wir eine entsprechende Entscheidung treffen. In jedem Fall sollen dabei alle möglichen Faktoren und internationale Verpflichtungen von Belarus berücksichtigt werden“, sagte Karpenko.