MINSK, 31. Dezember (BelTA) – Die Regierung hat das Verbot der Einfuhr und des Verkaufs bestimmter Warenarten in Belarus sowie der Einfuhr von Dienstleistungen aus nicht befreundeten Ländern über die Verbrauchssteuermarkierung von importierten alkoholischen Getränken durch Belarus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Der entsprechende Beschluss zur Verlängerung der Gültigkeit der Verordnungen des Ministerrats Nr. 700 vom 6. Dezember 2021 und Nr. 246 vom 22. April 2022 wurde vom belarussischen Premierminister Roman Golowtschenko unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst der Regierung mit.
Die Liste, die durch die Verordnung Nr.700 vom 6. Dezember 2021 erstellt wurde, umfasst bestimmte Waren mit Ursprung in Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik und Estland. Dazu gehören Bier, gegorene Getränke, Produkte für die Haut-, Haar-, Rasier-, Mund- und Zahnpflege, Deodorants, Badezusätze, Seife, Reinigungsmittel, Bodenteppiche, Herrenbekleidung aus Textil, Schuhe mit Obermaterial aus Leder, Hüte, Bettwäsche, Geschirr, Küchenutensilien aus Porzellan und Glas, Matratzenunterlagen, Lacke, Farben, Teller, Platten, Folien aus Kunststoff, Etiketten und Anhänger aus Papier, Karton.
Das Dokument verbietet auch die Einfuhr und den Verkauf von Wasser, einschließlich Mineralwasser und Wasser mit Kohlensäure, aus unfreundlichen Ländern.
Die Verordnung Nr. 246 vom 22. April 2022 legt ein Verbot der Kennzeichnung von alkoholischen Getränken fest, die aus nicht befreundeten Ländern in unser Land eingeführt werden.