Projekte
Staatsorgane
flag Dienstag, 17 Juni 2025
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Politik
17 Juni 2025, 10:40

Belarus fordert von der UN-Plattform ein Ende der kriminellen Praxis einseitiger Zwangsmaßnahmen 

MINSK, 17. Juni (BelTA) – Belarus fordert die vollständige, bedingungslose und unumkehrbare Einstellung der kriminellen Praxis der einseitigen Zwangsmaßnahmen. Das erklärte der stellvertretende Ständige Vertreter der Republik Belarus bei den Vereinten Nationen, Pawel Jewsejenko, am 16. Juni auf der Sitzung der UN-Generalversammlung. Das berichtet BelTA unter Berufung auf den Pressedienst des belarussischen Außenministeriums.

„Die UN-Generalversammlung hat bereits wiederholt ihre tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass trotz der Empfehlungen, die die Generalversammlung selbst, der Menschenrechtsrat, die Menschenrechtskommission und die Teilnehmer der letzten großen UN-Konferenzen zu diesem Thema angenommen haben, und entgegen dem allgemeinen Völkerrecht und der Charta weiterhin einseitige Zwangsmaßnahmen mit allen damit verbundenen negativen Folgen erlassen und angewendet werden. Das sind Folgen für die sozio-humanitären Aktivitäten und die sozio-ökonomische Entwicklung der Länder, einschließlich extraterritorialer Folgen, die zusätzliche Hindernisse für die uneingeschränkte Wahrnehmung aller Menschenrechte durch die Völker und Einzelpersonen unter der Gerichtsbarkeit der sanktionierten Staaten schaffen“, betonte der belarussische Diplomat.

Er setzte fort: „Unabhängig davon, wie einseitige Zwangsmaßnahmen genannt oder begründet werden, betreffen sie direkt oder indirekt alle Menschen in den Ländern, die von solchen Maßnahmen betroffen sind. Und einseitige Zwangsmaßnahmen treffen unverhältnismäßig viele Menschen in prekären Situationen, mit besonderen Folgen für Frauen, Kinder, einschließlich Jugendlicher, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen."

„Einseitige Sekundärsanktionen, die verhängt werden, um das Funktionieren der primären einseitigen Zwangsmaßnahmen zu gewährleisten, haben eine ebenso verheerende und manchmal sogar noch verheerendere Wirkung“, so Pawel Jewsejenko.
„Die unklaren Gründe für die Verhängung einseitiger Sekundärsanktionen, die absichtlich komplizierten Anforderungen für die Überprüfung bereits verhängter einseitiger Zwangsmaßnahmen, der eingeschränkte Zugang zur Justiz im Zusammenhang mit Sekundärsanktionen sowie das Phänomen der “schleichenden" extraterritorialen Gerichtsbarkeit, wenn die Gründe für die extraterritoriale Anwendung absichtlich so ausgelegt werden, dass der Anwendungsbereich der Primärsanktionen ausgeweitet und ihre exzessive Anwendung sogar garantiert wird - all dies zeigt ein erschreckendes Bild der absichtlich menschenfeindlichen einseitigen Zwangsmaßnahmen“, bemerkte der stellvertretende Ständige Vertreter bei UNO.

Der Diplomat wies darauf hin, dass es sich bei all dem nicht um lange Spekulationen handelt, sondern um Zitate aus Berichten der UN-Strukturen und von den UN-Mitgliedstaaten verabschiedeten Resolutionen. All dies sind sorgfältig dokumentierte und reale Beispiele für einseitige Sanktionen, die in ihrer Unmenschlichkeit erschreckend sind.

Pawel Jewsejenko merkte außerdem an: „Wir werden die Bewertung der Staaten und Beamten, die sich aller Konsequenzen der einseitigen Zwangsmaßnahmen bewusst sind, all jenen überlassen, die diese Erklärung gehört haben oder lesen werden. Unsere Haltung gegenüber restriktiven Zwangsmaßnahmen ist seit langem bekannt - wir fordern eine vollständige, bedingungslose und unumkehrbare Einstellung der kriminellen Praxis der Anwendung einseitiger Zwangsmaßnahmen.“

Video-Screenshot webtv.un.org 
Abonnieren Sie uns auf
X
Top-Nachrichten
Letzte Nachrichten aus Belarus