MINSK, 2. Februar (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat das Gesetz „Über die Änderung der Gesetze zur staatlichen Fingerabdruckregistrierung“ unterzeichnet, wie der Pressedienst des Präsidenten mitteilte.
Das Dokument verbessert die Gesetzgebung zur nationalen Sicherheit, indem es die Kategorien der Personen, die der Fingerabdrucknahme unterliegen, sowie die Liste der Regierungsbehörden, die Fingerabdrücke abnehmen und Fingerabdruckdaten erhalten und verwenden dürfen, überarbeitet.
Laut dem neuen Gesetz sind ausländische Staatsbürger und Staatenlose verpflichtet, bei Grenzkontrollen an der belarussischen Staatsgrenze Fingerabdrücke abzugeben. Dies gilt auch für Personen, die aus Belarus abgeschoben, ausgewiesen oder im Rahmen eines internationalen Rückübernahmeabkommens in einen anderen Staat überstellt werden. Zudem betrifft die Regelung Menschen, die auf der Liste unerwünschter Personen stehen oder von der Einreise nach Belarus ausgeschlossen sind, sowie solche, bei denen die Grenzschutzbehörden aus Gründen der nationalen Sicherheit die Fingerabdrucknahme angeordnet haben.
Das Recht, Fingerabdruckdaten zu erheben und zu verwenden, steht Strafverfolgungsbehörden, Gerichten, dem Innenministerium, dem Grenzschutz und anderen Behörden, die operative Ermittlungen durchführen, zu.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Effizienz und Qualität der Fingerabdruckerfassung zu verbessern und die rechtzeitige Identifizierung von Risiken, Herausforderungen und Bedrohungen der nationalen Sicherheit sowie die Neutralisierung ihrer internen und externen Quellen zu erleichtern.
