MINSK, 28. Juni (BelTA) - An der Grenze zur Ukraine wurde ein Versteck mit Bauteilen für die Herstellung von Sprengsätzen entdeckt. Das sagte Pressesprecher des Staatlichen Grenzkomitees Anton Bytschkowski auf einer Pressekonferenz.
Nach seinen Angaben haben belarussische Grenzschützer im Zuständigkeitsbereich des Grenzpostens Schytomyr im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit ein Versteck mit Komponenten für die Herstellung von unkonventionellen Sprengvorrichtungen entdeckt.
„Es wurden Container mit 2 Kilogramm Plastiksprengstoff, Zünder und Schlagladung gefunden“, so Bytschkowski.
Er wies darauf hin, dass der Grenzschutzdienst in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium eine Reihe von Maßnahmen durchführt, um eine zusätzliche Abdeckung der Staatsgrenze zu gewährleisten sowie die Kontrolle des Luftraums und die Einhaltung des Grenzregimes zu verstärken. Der belarussische Grenzschutzdienst wurde an der Grenze zur Ukraine verstärkt.
Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Grenzsicherheit zielen darauf ab, eine Verschärfung der Situation an der Grenze zu verhindern und Provokationen vorzubeugen. Alle Provokationen werden unverzüglich von den für die Gewährleistung der nationalen Sicherheit zuständigen Stellen unterbunden.
Nach seinen Angaben haben belarussische Grenzschützer im Zuständigkeitsbereich des Grenzpostens Schytomyr im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit ein Versteck mit Komponenten für die Herstellung von unkonventionellen Sprengvorrichtungen entdeckt.
„Es wurden Container mit 2 Kilogramm Plastiksprengstoff, Zünder und Schlagladung gefunden“, so Bytschkowski.
Er wies darauf hin, dass der Grenzschutzdienst in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium eine Reihe von Maßnahmen durchführt, um eine zusätzliche Abdeckung der Staatsgrenze zu gewährleisten sowie die Kontrolle des Luftraums und die Einhaltung des Grenzregimes zu verstärken. Der belarussische Grenzschutzdienst wurde an der Grenze zur Ukraine verstärkt.
Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Grenzsicherheit zielen darauf ab, eine Verschärfung der Situation an der Grenze zu verhindern und Provokationen vorzubeugen. Alle Provokationen werden unverzüglich von den für die Gewährleistung der nationalen Sicherheit zuständigen Stellen unterbunden.