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Wirtschaft
11 August 2021, 19:27

Ausfuhrzölle für Holz und Holzerzeugnisse treten ab 16. August in Kraft

MINSK, 11. August (BelTA) - Ab 16. August werden für Holz und Produkte der Holzverarbeitung Ausfuhrzölle erhoben. Entsprechende Maßnahmen sieht der Erlass Nr. 305 vom 5. August 2021 vor, wie der Pressedienst des Forstministeriums mitteilte.

Die Ausfuhrzölle bleiben bis einschließlich 31. Dezember 2021 in Kraft. Über die weitere Anwendung von Ausfuhrzöllen wird die Regierung entscheiden.

Die Zollsätze für die Ausfuhr von Rohholz wurden mit 100 Euro pro 1 Kubikmeter festgelegt, Hackschnitzel-Ausfuhrzölle betragen 6,5% des Zollwerts, aber nicht weniger als 2 Euro pro 1 Kubikmeter, Ausfuhrzölle für Schnittholz mit gesägter breiter Oberfläche und einer oder zwei ungesägten Kanten über 50 mm Dicke betragen 100 Euro pro 1 Kubikmeter, für Span- und Faserplatten - 5% des Zollwerts usw.

Der Pressedienst wies darauf hin, dass für die Ausfuhr von Holz in die EAWU-Länder sowie nach Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Tadschikistan, Usbekistan, Turkmenistan und in die Ukraine keine Ausfuhrzölle erhoben werden.

Die Einführung von Ausfuhrzöllen ist eine der Maßnahmen, mit denen die intensive Verarbeitung von Rohstoffen im Land gefördert werden soll. Die Verabschiedung des Dekrets Nr. 305 wird es auch ermöglichen, das Problem der Ressourcenknappheit zu vermeiden, da sämtliches Holz nun im Lande nachgefragt wird, und die Korruptionskomponente zu beseitigen.

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