MINSK, 21. November (BelTA) - Die zuständigen Behörden von Belarus und Polen ermitteln gemeinsam den Aufenthaltsort zweier ukrainischer Staatsbürger, die im Verdacht stehen, in Polen terroristische Straftaten begangen zu haben. Dies teilte Ruslan Warankow, Pressesprecher des belarussischen Außenministeriums mit.
„Die zuständigen Behörden der Republik Belarus und der Republik Polen arbeiten zusammen, um den Aufenthaltsort zweier ukrainischer Staatsbürger zu ermitteln, die im Verdacht stehen, in Polen terroristische Straftaten begangen zu haben“, sagte Warankow.
Der Pressesprecher merkte an, dass ihre Einreise nach Belarus bestätigt sei und die Suchmaßnahmen bereits im Gange seien.
„Wir kooperieren mit den polnischen Behörden, um die Kontaktinformationen der Verdächtigen zu erfassen, und setzen zudem mehrere weitere operative Maßnahmen in Gang. Sollten sich diese Personen in der Republik Belarus aufhalten, werden sie festgenommen. Danach wird, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände und gemäß den festgelegten Verfahren, entschieden, ob sie nach Polen überstellt werden“, erklärte Ruslan Warankow.
Laut seinen Angaben erfolgt diese Zusammenarbeit im Sinne von Partnerschaft und guter Nachbarschaft, obwohl Polen bislang kein formelles Rechtshilfeersuchen in dieser Angelegenheit eingereicht hat.
„Die zuständigen Behörden der Republik Belarus und der Republik Polen arbeiten zusammen, um den Aufenthaltsort zweier ukrainischer Staatsbürger zu ermitteln, die im Verdacht stehen, in Polen terroristische Straftaten begangen zu haben“, sagte Warankow.
Der Pressesprecher merkte an, dass ihre Einreise nach Belarus bestätigt sei und die Suchmaßnahmen bereits im Gange seien.
„Wir kooperieren mit den polnischen Behörden, um die Kontaktinformationen der Verdächtigen zu erfassen, und setzen zudem mehrere weitere operative Maßnahmen in Gang. Sollten sich diese Personen in der Republik Belarus aufhalten, werden sie festgenommen. Danach wird, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände und gemäß den festgelegten Verfahren, entschieden, ob sie nach Polen überstellt werden“, erklärte Ruslan Warankow.
Laut seinen Angaben erfolgt diese Zusammenarbeit im Sinne von Partnerschaft und guter Nachbarschaft, obwohl Polen bislang kein formelles Rechtshilfeersuchen in dieser Angelegenheit eingereicht hat.
