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MINSK, 13. Februar (BelTA) - Der Präsident der Republik Belarus Alexander Lukaschenko hat die Änderungen des Gesetzes "Über den Straßenverkehr" unterzeichnet. Dies teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.
Das aktualisierte Gesetz sieht eine Erhöhung der maximal zulässigen Motorleistung für Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen der Kategorien C, D, E, F (von 80 auf 110,3 Kilowatt) vor, die für landwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden.
Darüber hinaus können Personen, die das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht erwerben, selbstfahrende Maschinen für landwirtschaftliche Zwecke sowie Traktoren auf Rädern mit einer Motorleistung von bis zu 110,3 Kilowatt (z.B. Belarus-1221) zu führen. Damit wird es möglich, die Schüler von Berufsbildungseinrichtungen aktiver in die Aussaat- und Erntearbeiten einzubeziehen.
Das aktualisierte Gesetz sieht eine Erhöhung der maximal zulässigen Motorleistung für Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen der Kategorien C, D, E, F (von 80 auf 110,3 Kilowatt) vor, die für landwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden.
Darüber hinaus können Personen, die das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht erwerben, selbstfahrende Maschinen für landwirtschaftliche Zwecke sowie Traktoren auf Rädern mit einer Motorleistung von bis zu 110,3 Kilowatt (z.B. Belarus-1221) zu führen. Damit wird es möglich, die Schüler von Berufsbildungseinrichtungen aktiver in die Aussaat- und Erntearbeiten einzubeziehen.