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19 Februar 2026, 19:49

Tschupris: In Ausnahmefällen trifft Präsident persönliche Entscheidungen über Begnadigung 

MINSK, 19. Februar (BelTA) – In Ausnahmefällen trifft der belarussische Präsident persönliche Entscheidungen darüber, ob er eine Person begnadigen kann. Das erzählte stellvertretende Leiter der Präsidialverwaltung Olga Tschupris heute vor Journalisten.

Sie kommentierte den heutigen Erlass des Präsidenten zur Begnadigung von Natalja Lewaja, die wegen Extremismus zur Freiheitsstrafe verurteilt wurde. 

Olga Tschupris erklärte, dass diese Person Verbrechen begangen hat, die mit der Finanzierung extremistischer Gruppen verbunden waren, teilweise handelte es sich um bewaffnete Gruppen. „Natalja hat ein Begnadigungsgesuch eingereicht, in dem sie ihre Verbrechen aufrichtig bereute und den Staatschef um Nachsicht bat, ihr mit der Freilassung eine Chance zu geben, ein Kind zur Welt zu bringen, weil sie hochschwanger sei“, sagte Olga Tschupris. Olga leitet den Begnadigungsausschuss beim Präsidenten der Republik Belarus.

Im Begnadigungsgesuch habe Natalja ihre Vision dargelegt, wie sie ihr zukünftiges Leben in Belarus gestalten wolle. Sie plane nach der Entbindung „im schönen, friedlichen und wohlhabenden Land leben und das Kind großziehen“. Die Frau gab auch an, sie wolle eine gesetzestreue Bürgerin sein. 

Das Gesuch und das erforderliche Dokumentenpaket wurden umgehend an das Staatsoberhaupt geleitet.

„Ungeachtet der Tatsache, dass die Frau ein Verbrechen begangen hat, das als „schweres Verbrechen“ eingestuft wird, und ihre Freiheitsstrafe zu weniger als die Hälfte verbüßt hat, hat das Staatsoberhaupt eine positive Entscheidung getroffen“, sagte die stellvertretende Leiterin der Präsidialverwaltung.

Dabei wurde die Frau unter einer Bedingung begnadigt, dass sie rechtstreues Verhalten zeigen würde. Das heißt, wenn sie später gegen die Normen des Strafrechts verstoßen soll, wird sie wieder ins Gefängnis gebracht.

„Ein solcher Akt des Staatsoberhauptes zeugt von seiner barmherzigen Teilnahme am Schicksal der Verurteilten selbst und ihrer Familien. Der Präsident betrachtet alle Anträge, die von den Verurteilten an ihn gerichtet werden, sorgfältig und mit besonderer Aufmerksamkeit“, betonte Olga Tschupris. 

Der Staatschef hat zwei Ausschüsse gebildet, die ihm notwendige Dokumente und Vorschläge zu relevanten Fragen einreichen. „Zum Beispiel wurden allein im Vorjahr durch das Staatsoberhaupt 352 Personen begnadigt. Der Präsident kann jedoch auch in Ausnahmefällen individuelle Entscheidungen treffen, unter Berücksichtigung der besonderen Lebensumstände, des Gesundheitszustandes und aus humanen Gründen. Diese Entscheidung wurde getroffen, als er das Dekret unterzeichnete und die schwangere Natalia Lewaja begnadigte. So nahm der Präsident Am Schicksal unserer Staatsbürger teil“, sagte die stellvertretende Leiterin der Präsidialverwaltung.
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